Hi - bitte entschuldigt das falsche Posting
Das Finanzamt fragt nach wieso auf Dauer (2-3 Jahre) ein Gebäude 2 Parteien (Mutter und Tochter zu je 50%) gehört aber nur die Tochter die Verluste absetzt. Die Mutter hat kaum Einkünfte (Rente) und die Tochter wollte auf Grund Ihrer Selbständigkeit und den Kosten für eine Eigentümerumschreibung bisher nichts tun.
Nun die Fragen: 1) Kann das Finanzamt die Verluste rückwirkend hälftig der Mutter zurechnen? 2) Wenn die Umschreibung erfolgt und die Tochter der Mutter ein Wohnrecht einräumt ergeben sich dauernde Lasten (denk` ich doch) – würde es Probleme mit dem dann beabsichtigten Wohngeldantrag geben da ja doch vorher „Vermögen“ –wenn auch nicht gewinnbringendes- übertragen wurde?
Hi,
das finde ich ist auch ein Fall für den Stuerberater. Sobald auch noch eine Rente vereinbart werden soll, wird es kompliziert.
Das Finanzamt fragt nach wieso auf Dauer (2-3 Jahre) ein
Gebäude 2 Parteien (Mutter und Tochter zu je 50%) gehört aber
nur die Tochter die Verluste absetzt. Die Mutter hat kaum
Einkünfte (Rente) und die Tochter wollte auf Grund Ihrer
Selbständigkeit und den Kosten für eine Eigentümerumschreibung
bisher nichts tun.
Nun die Fragen: 1) Kann das Finanzamt die Verluste rückwirkend
hälftig der Mutter zurechnen?
Das Finanzamt muss das tun!!
Die Einkünfte sind bei einer Hausgemeinschaft (= mehrere sind Eigentümer eines Gebäudes) auf der Ebene der Gemeinschaft zu ermitteln und dann nach den zivilrechtlichen Anteilen auf die Miteigentümer aufzuteilen.Danach entfallen die hälftigen Verluste auf die Mmutter.
Der einzelne Eigentümer kann nur Finanzierungskosten, die ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb seines Miteigentumsanteils entstanden sind alleine absetzen.Ich gehe aber davon aus, dass derartige Kosten nicht vorhanden sind - nur der Vollständigkeit halber.
- Wenn die Umschreibung erfolgt
und die Tochter der Mutter ein Wohnrecht einräumt ergeben sich
dauernde Lasten (denk` ich doch) – würde es Probleme mit dem
dann beabsichtigten Wohngeldantrag geben da ja doch vorher
„Vermögen“ –wenn auch nicht gewinnbringendes- übertragen
wurde?
Wohngeld -sorry keine Ahnung
Wohnrecht eindeutiger Grund einen Steuerberater hinzuzuziehen. Für die ersten beiden Jahre, dann kann man es ja wieder selber machen. Da wird aber oft am falschen Ende gespart.
Viele Grüße
Cirwalda