MWST/UST abführen - wann?

Liebe Experten,

ich mal wieder:wink:…

Ihr habt mir schon einige Male echt gut geholfen, vor allem vielen Dank@Showbee!:smile:) Jetzt habe ich mal wieder ein paar Fragen, die ich noch nicht in den FAQS finde.

Als Vorab-Info: ich habe Ende April ein Kleingewerbe angemeldet (diese Arbeit mache ich seit 10/01, erste Umsätze gab es aber erst 01/02) und zwar als ustpflichtig.

Ich habe seither zwei Rechnungen geschrieben, beide mit USt.

Meine Fragen:

  1. Bis wann muss ich das an das FA abführen?
  2. Falls ich durch Unwissen vielleicht jetzt schon zu spät dran bin, gibt das Ärger, wenn ich es von mir aus erst jetzt überweise?
  3. Was kann ich von dieser MWSt absetzen? Gibt es da eine Liste von „zulässigen“ Ausgaben? ( z.B. Onlinekosten für Recherche etc.) Und kann ich dabei nur die 16 Prozent meiner Kosten absetzen oder den gesamten Buchpreis bsw.
  4. Wie läuft das konkret ab? Mache ich eine Meldung ans FA: „Übrigends ihr kriegt Geld von mir, wohin soll ich es überweisen?“ Und schicken die mir dann eine persönlich USt Nummer oder sowas?

Oder wenn das zuviele Fragen sind: Gibt es eine gute Einführung für Kleinegewerbetreibende, wo das erklärt ist?

Liebe Grüße,

Barbara

rehi babs,

Als Vorab-Info: ich habe Ende April ein Kleingewerbe
angemeldet (diese Arbeit mache ich seit 10/01, erste Umsätze
gab es aber erst 01/02) und zwar als ustpflichtig.

hast du damals keinen fragebogen zu allg. steuerlichen blabla bekommen? dort muss man doch meistens ankreuzen wieviel umsatz man erwartet.

es gibt dort 2 wahlen:

kleinunternehmer, da jahresumsatz unter 32.500 DM ist
regelbesteuerung

a) umsatzsteuerzahllast wird unter 1.000,- sein
b) umsatzsteuerzahllast liegt zw. 1000 und 12000 p.a.
c) umsatzsteuerzahllast wird über 12.000 p.a. liegen

je nach dem bist du jahres, quartals, oder monatszahler.

wenn du dir nicht sicher bist, rufe mal im finanzamt an und die sagen dir das dann…

hast du allerdings kleinunternehmer angegeben, hast du somit doch noch zur regelbesteuerung optiert (annahme).

zum verfahren:

zu zahlen ist der betrag, der sich ergibt, wenn du von deiner vereinnahmten umsatzsteuer, die verausgabten vorsteuern abziehst.

alle betriebsausgaben die umsatzsteuer enthalten, enthalten somit die abzugsfähige vorsteuer. was hierzu im allgemeinen gehört: alles, was betrieblich veranlasst war. sei hier sehr objektiv und versuche nicht jeden mist anzusetzen, sonst kommt bei einer prüfung der nachzahlehammer.

  1. Bis wann muss ich das an das FA abführen?

wir reden jetzt von zahlungseingaengen vom 01.01.2002 an…

wenn du (s.o.) jahreszahler bist, dann musst du bis zum 31.05.2003 (DREI), eine umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.

wenn du qtw. zahlen musst, haettest du zum 10.4. (immer 10 tage nach anmeldezeitraum) eine sogen. umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen (formular gibts beim finanzamt!).

die zahlung ist dann ebenfalls spätestens zum 10.4. an die finanzkasse zu entrichten.

bei monatliche wie qtw. jedoch immer nach dem monat die abgabe.

ergibt sich ein vorsteuerüberhang (mehr ausgaben als einnahmen), erhälst du nach prüfung durch das finanzamt das guthaben erstattet.

des weiteren empfehle ich:

beantrag die „versteuerung nach vereinnahmten entgelten“, einfach formlos so beantragen. hinweis, das die umsaetze sher wahrscheinlich weit unter 125.000 euro liegen werden.

wenn du zur abgabe von umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet bist, frage im finanzamt nach dem formular „antrag auf dauerfristverlängerung“. du musst dann nicht bereits 10 tage nach ablauf des monats/quartals abgebene und zahlen sondern einen monat UND 10 tage drauf erst…

  1. Falls ich durch Unwissen vielleicht jetzt schon zu spät
    dran bin, gibt das Ärger, wenn ich es von mir aus erst jetzt
    überweise?

nun, erst anmelden mit dem formular und dann zahlen, sonst kommt das geld wieder zurück. das finanzamt könnte einen verspätungszuschlag festsetzen, davon wird es aber absehen…

also, einfach mal mit dem finanzamt telefonieren…

gruss vom

showbee

Vorenmeldungszeitraum
Hallo!

Noch ein Hinweis ab 2002:

§18 (2) UStG:
Voranmeldungszeitaum ist (…)
³Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
(…)

Ciao!
Nemo

Hallo,

  1. Bis wann muss ich das an das FA abführen?

wurde von Showbee bestens geklärt.

  1. Falls ich durch Unwissen vielleicht jetzt schon zu spät
    dran bin, gibt das Ärger, wenn ich es von mir aus erst jetzt
    überweise?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen.
Wenn du ein Mahnschreiben zur Abgabe der Erklärung bekommst, könntest du vom Ihnhalt her immer meinen, daß du mit einem Fuß im Knast stehst. Ist aber meist nicht so. Ein Anruf beim Finanzamt wirkt hier meist Wunder.
Die meisten FA sehen von Verspätungzuschlägenm generell ab wenn die Meldung (sofern Monatlich kann ichs nur sage) innerhalb von 5 Tagen danach da ist.
Auch nach einem Mahnschreiben zur Abgabe der Erklärung muss es keine Zuschläge festlegen. Das macht es in der Regel nur wenn das häufiger passiert.
Zumindest ist das so bei uns in Friedrichshafen, wir haben aber auch eines der besten Finanzämter im „Ländle“.

  1. Was kann ich von dieser MWSt absetzen? Gibt es da eine
    Liste von „zulässigen“ Ausgaben? ( z.B. Onlinekosten für
    Recherche etc.) Und kann ich dabei nur die 16 Prozent meiner
    Kosten absetzen oder den gesamten Buchpreis bsw.

Du kannst natürlich nur die UST als Vorsteuer geltend machen. Der Rest ist gewinnmindernder Aufwand was für deine Steuererklärung wichtig ist.

  1. Wie läuft das konkret ab? Mache ich eine Meldung ans FA:
    „Übrigends ihr kriegt Geld von mir, wohin soll ich es
    überweisen?“ Und schicken die mir dann eine persönlich USt
    Nummer oder sowas?

Die UST wird über die normale Steuernummer abgeführt, die UST-ID hat damit nichts zu tun. Aber frag doch einfach mal dein FA vorher? Die werden dir gerne deine Fragen beantworten, denn dazu sind Sie da.

Oder wenn das zuviele Fragen sind: Gibt es eine gute
Einführung für Kleinegewerbetreibende, wo das erklärt ist?

Ich persönlich würde dir empfehlen dir ein UST-Gesetz zuzulegen. Da ist alles drin geregelt wozu du noch Fragen haben könntest.

Gruß Ivo

rehi,

habe nur die 10/2001 gelesen und gedacht, das sie in 2001 schon angefangen hat. da sie aber schreibt „jetzt“ angemeldet kann man dies aus dem gegebenen sachverhalt nicht sehen…

gruss vom

showbee