rehi babs,
Als Vorab-Info: ich habe Ende April ein Kleingewerbe
angemeldet (diese Arbeit mache ich seit 10/01, erste Umsätze
gab es aber erst 01/02) und zwar als ustpflichtig.
hast du damals keinen fragebogen zu allg. steuerlichen blabla bekommen? dort muss man doch meistens ankreuzen wieviel umsatz man erwartet.
es gibt dort 2 wahlen:
kleinunternehmer, da jahresumsatz unter 32.500 DM ist
regelbesteuerung
a) umsatzsteuerzahllast wird unter 1.000,- sein
b) umsatzsteuerzahllast liegt zw. 1000 und 12000 p.a.
c) umsatzsteuerzahllast wird über 12.000 p.a. liegen
je nach dem bist du jahres, quartals, oder monatszahler.
wenn du dir nicht sicher bist, rufe mal im finanzamt an und die sagen dir das dann…
hast du allerdings kleinunternehmer angegeben, hast du somit doch noch zur regelbesteuerung optiert (annahme).
zum verfahren:
zu zahlen ist der betrag, der sich ergibt, wenn du von deiner vereinnahmten umsatzsteuer, die verausgabten vorsteuern abziehst.
alle betriebsausgaben die umsatzsteuer enthalten, enthalten somit die abzugsfähige vorsteuer. was hierzu im allgemeinen gehört: alles, was betrieblich veranlasst war. sei hier sehr objektiv und versuche nicht jeden mist anzusetzen, sonst kommt bei einer prüfung der nachzahlehammer.
- Bis wann muss ich das an das FA abführen?
wir reden jetzt von zahlungseingaengen vom 01.01.2002 an…
wenn du (s.o.) jahreszahler bist, dann musst du bis zum 31.05.2003 (DREI), eine umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
wenn du qtw. zahlen musst, haettest du zum 10.4. (immer 10 tage nach anmeldezeitraum) eine sogen. umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen (formular gibts beim finanzamt!).
die zahlung ist dann ebenfalls spätestens zum 10.4. an die finanzkasse zu entrichten.
bei monatliche wie qtw. jedoch immer nach dem monat die abgabe.
ergibt sich ein vorsteuerüberhang (mehr ausgaben als einnahmen), erhälst du nach prüfung durch das finanzamt das guthaben erstattet.
des weiteren empfehle ich:
beantrag die „versteuerung nach vereinnahmten entgelten“, einfach formlos so beantragen. hinweis, das die umsaetze sher wahrscheinlich weit unter 125.000 euro liegen werden.
wenn du zur abgabe von umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet bist, frage im finanzamt nach dem formular „antrag auf dauerfristverlängerung“. du musst dann nicht bereits 10 tage nach ablauf des monats/quartals abgebene und zahlen sondern einen monat UND 10 tage drauf erst…
- Falls ich durch Unwissen vielleicht jetzt schon zu spät
dran bin, gibt das Ärger, wenn ich es von mir aus erst jetzt
überweise?
nun, erst anmelden mit dem formular und dann zahlen, sonst kommt das geld wieder zurück. das finanzamt könnte einen verspätungszuschlag festsetzen, davon wird es aber absehen…
also, einfach mal mit dem finanzamt telefonieren…
gruss vom
showbee