Zahnersatz = ausergewöhnliche Belastung?

Hallo Steuerexperten,

erkennt das Finanzamt Ausgaben für Zahnersatz beim Lst.Ausgl. in voller Höhe als ausergewöhnliche Belastung an oder gibt es da was zu beachten.

Hintergrund: mein Zahnarzt gibt mir zwei Behandlungsmöglichkeiten zur Auswahl. Die erste kostet mich nach Abzug des Krankenkassen-Anteils ca. 7000€. Bei der zweiten Möglichkeit zahlt die Kasse überhaupt nichts ich muß die Kosten von ca. 18000€ alleine tragen.

Vielen Dank für die Antworten,
Albert

Hallo Steuerexperten,

erkennt das Finanzamt Ausgaben für Zahnersatz beim Lst.Ausgl.
in voller Höhe als ausergewöhnliche Belastung an oder gibt es
da was zu beachten.

Hintergrund: mein Zahnarzt gibt mir zwei
Behandlungsmöglichkeiten zur Auswahl. Die erste kostet mich
nach Abzug des Krankenkassen-Anteils ca. 7000€. Bei der
zweiten Möglichkeit zahlt die Kasse überhaupt nichts ich muß
die Kosten von ca. 18000€ alleine tragen.

Vielen Dank für die Antworten,

Hi,

also mir wurden die Kosten einer aufwendigen Paradontosebehandlung als außergewöhnliche Belastung gestrichen, da die Kosten unter 4% (=zumutbare Belastung) des Gesamtbetrages der Einkünfte lagen. Vielleicht liegt der Fall bei dir ähnlich.
Gruß
Helmut

Hi,

also mir wurden die Kosten einer aufwendigen
Paradontosebehandlung als außergewöhnliche Belastung
gestrichen, da die Kosten unter 4% (=zumutbare Belastung) des
Gesamtbetrages der Einkünfte lagen. Vielleicht liegt der Fall
bei dir ähnlich.
Gruß
Helmut

Hallo Helmut,

also wenn 4% aller Einkünfte eine zumutbare Belastung sind, dann müsste ich 175 000 € verdienen damit die 7000€ Zahnersatz „zumutbar“ wären. Soviel bekomme ich leider nicht :frowning:.

Heißt das jetzt, das alles was über 4% meiner Einkünfte liegt vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet werden kann?

Gruß,
Albert

hi albert,

der prozentsatz, was zumutbar ist, haengt vom familienstand, von der zahl der kinderfreibetragsberechtigten kinder und dem einkommen ab.

im estg gibt es hierzu eine tabelle:

http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p33.html

im absatz 2.

um zu sehen, was der gesamtbetrag der einkünfte ist, schau einfach mal in den letzten steuerbescheid.

entscheidend dürfte aber folgendes sein:

die kosten belaufen sich auf 18.000,- eine erstattung würde max. 11.000,- betragen. du bleibst minimum auf 7.000 sitzen. also ist die frage, ob durch den ansatz von 18.000,- in der steuererklärung mehr rauszuholen ist als 11.000,- … oder?

und das kann es nicht geben, denn das setzt einen grenzsteuersatz von 61% zur einkommensteuer voraus.

ergo: erstattung durch krankenkasse in jedem fall wählen und die 7.000,- euro bei den agB ansetzen…

gruss vom

showbee

Hi Albert,

schau Dir die Antwort von Showbee genau an! Der scheint ein echter Steuererperte zu sein, denn er hat vollkommen recht!
Das Einkommensteuergesetz (EStG) findest Du auch im Internet über eine Suchmaschine!
Um Dich zu beruhigen: Die zumutbare Eigenbelastung ist schon gerecht! Wenn Du nicht soviel verdienst, hast Du auch eine geringere Eigenbelastung!
Die 4 % der zweiten Antwort auf Deine Frage gelten doch nicht für jeden!!
Bei der Einkommensteuer werden die persönlichen Verhältnisse eines jeden Menschen mehr berücksichtigt als in jeder anderen Steuerart!
Viel Glück Deinen Zähnen :wink:)!!!