meine Freundin verdient sich ein paar Mark nebenbei. Aufgrund des geringen Betrages hat sie einen Freistellungsauftrag gestellt und bezahlt keine Steuern.
Sie ist verheiratet. Zusammen mit ihrem Mann hat sie für das letzte Jahr die Lohnsteuererklärung abgegeben. Beide werden gemeinsam veranlagt. Die Verbungskosten, die bei ihr anfallen (die auch nachgewiesen werden können) will das Finanzamt nicht anerkennen. Begründung: Aufgrund des gestellten Freistellungsauftrags und das sie keine Steuern zahlen muss, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Sie ist verheiratet. Zusammen mit ihrem Mann hat sie für das
letzte Jahr die Lohnsteuererklärung abgegeben. Beide werden
gemeinsam veranlagt. Die Verbungskosten, die bei ihr anfallen
(die auch nachgewiesen werden können) will das Finanzamt nicht
anerkennen. Begründung: Aufgrund des gestellten
Freistellungsauftrags und das sie keine Steuern zahlen muss,
können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Stimmt dies?
Ich würd mal sagen, das scheint einer der wenigen Fälle im Steuerthema zu sein, der mit Logik zu erklären ist
Wer keine Steuern zahlt, der kann auch nix absetzen. Von nix kann nunmal nix abgesetzt werden
Entweder zahlt sie Steuern, dann kann sie auch die entstandenen Werbungskosten absetzen. Oder sie zahlt eben keine Steuern, dann ist ja auch nix da, wovon sie´s absetzen könnte.
Und ihre Werbungskosten, die für ihr unversteuertes Einkommen anfallen würden, gegen das Einkommen des Mannes aufzurechnen, das erschiene mir irgendwie unfair, findest Du nicht auch?
Mehr fällt mir dazu nich ein. Hoffentlich hilfts Dir ein Stück weiter.
leider bekommt man nicht immer die Antwort zu hören, die man hören will.
Das ist noch lange kein Grund, jemanden Unkenntnis zu unterstellen, oder ???
Die Antwort ist nämlich vollkommen richtig, nachzulesen im § 3c des Einkommensteuergesetzes.
Mir geht es nicht darum die Antwort zu hören, die ich möchte. Es geht mir um Objektivität. Subjektiv eingefärbte Antworten ohne nachzuvollziehende Begründung - davon halte ich nicht viel. Ich möchte die Sachverhalte auch gerne nachvollziehen können. Selbst in meinem Alter ist dies noch möglich.
Mit Deiner Antwort hast Du mir sehr weitergeholfen. Und werde im § 3c nachlesen.
Viele Grüße,
Tatjana
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Wenn ich´s richtig verstanden habe, besteht ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Auf Antrag bescheinigt das Finanzamt, dass der Arbeitgeber den Lohn steuerfrei nach §3 Nr.39 EStG auszuzahlen hat (Freistellungsbescheinigung iSd. §39a Abs.6 EStG). Diese betrifft also zunächst nur den Lohnsteuerabzug.
Nach §3 Nr.39 EStG sind die Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen steuerfrei, wenn die betreffende Person sonst insgesamt keine positiven Einkünfte hat. Infolgedessen bleibt der Lohn auch in der ESt-Erklärung steuerfrei. Die mit diesen steuerfreien Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben (Werbungskosten) dürfen nach §3c Abs.1 EStG nicht abgezogen werden, um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden.
meinst Du nicht auch das Deine Antwort jedlicher Logik
widerspricht, wenn man zusammen veranlagt wird.
Nein, ich fand und finde das eigentlich immer noch ganz logisch.
Und ich freue mich über Antworten die fachkundig sind. Und ob
dies Deine ist? Wohl kaum.
Es mag ja sein, das ich meine Antwort nicht fachgerecht mit Paragraphen oder Auszügen aus Verwaltungsvorschriften beantworten. Daher auch der Satz meinerseits, der darauf hinweisen sollte, das ich diese Antwort mit Logik begründen wollte.
Das hatte nichts mit fehlender Objektivität zu tun. Ich räume immer wieder problemlos ein, das ich kein Fachmann auf dem Gebiet bin. Ab und an fällt mir nur eben spontan mal ein bisserl was zu einer Frage ein, dann schreib ich es einfach.
Solltest Du an irgendeiner Stelle meiner Antwort das Gefühl gewonnen haben, das ich Deine Frage nicht ernst nehmen würde, so tut mir das wirklich leid. Für diesen Fall möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen, derartiges liegt mir fern. Es ist eigentlich nicht meine Art, die Fragenden hier im Forum nicht ernst zu nehmen oder zu verschaukeln. Wenn ich eine Antwort schreibe, dann meine ich diese in der Regel auch Ernst.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
PS: Es freut mich trotzdem, das Du inzwischen auch die Begründung vollständig und fachgerecht bekommen hast.
PPS: Ich habe Deine Vika erst heute gelesen. Du bist die erste Person in Deinem Alter, die mir bekannt ist, die mit einem Computer umzugehen weiß. Ich freue mich wirklich, das sehen zu dürfen.
In der Tat habe ich mich von Dir nicht ernstgenommen gefühlt. Es ist selten, dass jemand sich für ein Missverständnis entschuldigt. Das rechne ich Dir sehr hoch an! Ich finde es sehr gut, dass wir über dieses Missverständnis sprechen.
Fachlich ist das Thema inzwischen auch geklärt.
Tja, an den PC bin ich durch die Kinder gekommen. Ohne den geht es nicht. Außerdem lernt man im Leben immer hinzu. Gilt auch für mein Alter. Ich kenne inzwischen viele in meiner Generation, die sich mit dem PC beschäftigen. Soviel Informationen in kurzer Zeit hat man früher nicht zusammenbekommen. Daher möchte ich das Internet nicht mehr missen.
Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Tatjana
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