Können Nicht Erstattete Spenden VOR 1999 auch noch mit für 99ziger Einkommensteuerveranalgung einbezogen werden? (im ganz kleinen Rahmen)?
oder gilt nur das was im Veranlagungsjahr gespendet wurde?
Vielen Dank für Hinweise.
JP
Können Nicht Erstattete Spenden VOR 1999 auch noch mit für 99ziger Einkommensteuerveranalgung einbezogen werden? (im ganz kleinen Rahmen)?
oder gilt nur das was im Veranlagungsjahr gespendet wurde?
Vielen Dank für Hinweise.
JP
Hallo Jürgen,
Spenden sind nach § 10 b EStG (Einkommensteuergesetz) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Dabei ist das sog. Zu- und Abflußprinzip des § 11 EStG maßgebend.
Ausgaben (und damit auch die Sonderausgaben) sind danach in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, indem Sie geleistet wurden.
Eine Spende , die in 1998 geleistet wurde, kann demnach nicht in der Veranlagung für das Jahr 1999 berücksichtigt werden.
Es bleibt jedoch noch die Möglichkeit für die Einkommensteuer 1998 -die wahrscheinlich bereits veranlagt wurde- einen Änderungsantrag zu stellen.
Schau auf Deinem Steuerbescheid nach.
Steht dieser unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist eine Änderung der Einkommensteuer 1998 noch möglich ( in diesem Fall einen Änderungsantrag nach § 164 (2) AO stellen).
Steht der Einkommensteuerbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sieht´s schlecht aus.
In diesem Fall kommt nur noch eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen in Betracht.
Voraussetzung dafür ist allerdings, daß Du dem Finanzamt glaubhaft machen kannst, daß Dich kein „grobes Verschulden“ an der Nichtberücksichtigung der Spende in der Einkommensteuer 1998 trifft.
Dabei beinhaltet grobes Verschulden sowohl den Vorsatz als auch die Fahrlässigkeit.
Ein solcher Änderungsantrag beruht auf der Rechtsvorschrift von § 173 (1) Nr.2 AO(Abgabenordnung).
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