Kein umsatz im nebengewerbe

grüß euch!
ich betreibe nebenberuflich ein gewerbe (im hauptberuf bin ich student :wink: und habe dort im letzten jahr aus diversen gründen keinen umsatz getätigt.
was passiert denn jetzt (nach der steuererklärung): werde ich dann automatisch auf „liebhaberei“ umgestellt? und: gibt es dabei irgendwelche wichtigen sachen zu beachten?

das fragt sich
bernd
*der irgendwie angst vor falltüren hat*

Hi,

was passiert denn jetzt (nach der steuererklärung): werde ich
dann automatisch auf „liebhaberei“ umgestellt? und: gibt es
dabei irgendwelche wichtigen sachen zu beachten?

die Sache mit der Liebhaberei kommt immer dann zum Tragen, wenn das Finanzamt auf den Gedanken kommt, Du würdest da praktisch ein Hobby betreiben und die Aufwendungen dafür als gewerbliche Aufwendungen deklarieren, um sie mit Einkünften z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit zu verrechnen.

Somit ist die Frage, ob Du a) ohne Umsatz überhaupt Verluste erzeugt hast und b) versuchen willst, diese steuerlich geltend zu machen, d.h. entweder als Minderung anderer Einkünfte oder als sog. Verlustvortrag.

Da wären jetzt Zusatzinfos gar nicht schlecht.

Gruß
Christian

die infos
hi christian,
paar details also: vor allem liegen meine anderen einkünfte (aus unselbständiger arbeit) mit rund 15.000dm eh soweit im rahmen, dass ich dafür wohl sowieso keine steuern zu entrichten hätte.
von daher würd’s mich wohl auch nicht weiter bringen, diese noch weiter zu reduzieren. obwohl ich das könnte:

Somit ist die Frage, ob Du a) ohne Umsatz überhaupt Verluste
erzeugt hast und

ein wenig: 2000dm.

b) versuchen willst, diese steuerlich geltend

zu machen

das wär die frage: wenn ich damit sowieso nur schlafende hunde wecke, lass ich das lieber.
insgesamt würd ich das gewerbe schon gern behalten, aber mal anders gefragt: wenn die mich jetzt zum „liebhaber“ erklären, was passiert, wenn ich dann mal wieder umsatz in größerem umfang erziele? (könnte schon sein, dass sowas dieses jahr passiert…)

gruß & dank
bernd

Hallo nochmal,

wenn Du nur in dem einen Jahr Verluste gemacht hast und schon in diesem Jahr Gewinne machen wirst, besteht die Gefahr eher nicht, daß man in Deinem Fall von Liebhaberei ausgehen wird.

Grundsätzlich würden die negativen Einkünfte aus dem Gewerbe (bis zu einer gewissen Höhe) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet, was Dir in Deinem Fall wohl wenig bis gar nichts bringen wird. Insofern könnte man die Sache auf sich beruhen lassen.

Da Du andere Einkünfte hast, die die Verluste übersteigen, wird auch ein Verlustvortrag auf die (hoffentlich verlustfreien) Folgejahre nicht möglich sein. Da in den vergangenen Jahren aber einiges bei der Verrechenbarkeit zwischen den versch. Einkunftsarten geändert wurde, will ich mich darauf nicht festnageln lassen. Daher die Frage in die Runde: Kann man Verluste bei einzelnen Einkunftsarten separat feststellen lassen und damit in Folgejahre vortragen, selbst wenn Einkünfte anderer Art vorhanden sind und die Verluste übersteigen?

Sollte die Antwort auf diese Frage wie erwartet „nein“ lauten, gilt folgende Zusammenfassung: Die Gefahr der Liebhaberei sehe ich nicht, aber eine Verrechnung der Verluste mit Deinem Einkommen bringt nix, also würde ich die Verluste unter den Tisch fallen lassen.

Gruß
Christian

1 „Gefällt mir“

Nachtrag
Was mir gerade noch einfällt: Was ist denn mit bezahlter Vorsteuer? Nur, daß Du die nicht vergißt.

hi christian-
besten dank, waren paar wichtige infos dabei. habe mich doch dafür entschieden, denen jetzt meine verluste zur kenntnis zu geben.

greetings
berd