Anlage KAP

Hi !

Da mein Freistellungsauftrag bei meiner Bank zu niedrig war, mußte ich im letzten Jahr auf mein Guthaben Kapitalertragssteuern zahlen. Den Freibetrag von 3.100,00 DM habe ich aber bei weitem nicht überschritten. Nun will ich mir diese Steuern wiederholen. Lt. meiner Bank muß ich dazu die Anlage KAP ausfüllen.
Nun meine Frage: Was muß ich wo eintragen, damit das Finanzamt dieses anerkennt.

Danke für die Hilfe.
Markus

Hallo!

Die Anlage KAP ist da m. E. recht aufschlussreich.

Wenn beispielsweise Zinsen gezahlt wurden, musst Du sie als solche eintragen, und zwar in der tatsächlichen Höhe, also vor Abzug der Steuer.

Davon getrennt trägst Du die einbehaltene Steuer ein (Kapitalertragsteuer, SolZ) - zur steuerlichen Anerkennung brauchst Du eine Steuerbescheinigung im Original, die Du von der Bank bekommen haben solltest. Dort stehen die Werte auch drauf und die Bescheinigung ist beizufügen.

Ciao!
Nemo

Hallo Markus,

sämtliche Zinsen (auch die freigestellten) mußt Du in die Kennziffer 30 eintragen! Deine von der Bank abgeführte Kapitalertragsteuer kommt in die 35 oder 40, wenn sie als Zinabschlagsteuer gekennzeichnet ist, der Solidaritätszuschlag in die 39 auf der Rückseite (beim Jahr 2001).
Du brauchst eine Jahressteuerbescheinigung im Original von der Bank.

Sonja

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