Moin,
ich hoffe, diese Frage ist nicht zu nervig…
Ich sitz grad an der Steuererklärung für 2001.
In diesem Jahr bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen.
Die Lohnsteuerkarte hab ich natürlich von meinem „alten“ Finanzamt bekommen.
An wen muß ich meine Steuererklärung denn jetzt schicken? Auch an mein „altes“ Finanzamt (hätte ich instinktiv einfach mal getan) oder an das meines aktuellen Wohnsitzes?
Danke & Gruß,
Doc.
P.S.: Meine Steuererklärung ist im Prinzip echt einfach, aber verursacht schon so viel Mühe und wirft so viele Fragen auf, daß ich echt jeden verstehen kann, der darüber stöhnt.
Grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt, Doc (owT)
.
Hallo auch hier,
die Steuerkarte bekommst Du eigentlich von Deinem Einwohnermeldeamt. Zur Beschleunigung der ganzen Angelegenheit solltest Du Dich an Dein altes FA wenden und denen mitteilen, daß und wohin Du umgezogen bist. U.U. kann Dir passieren, daß Dein neues FA die Altakten anfordert und das kann dauern. In Düsseldorf seinerzeit 2 Monate. Wenn Du schon vorher laut gibst, werden die Akten anscheinend schon auf den Weg geschickt. Allerdings solltest Du Dir sicher sein, welches FA in Deinem Wohnort für Dich zuständig ist. Auch in Essen gibt es bestimmt mehrere, die sich die Stadt nach undurchsichtigen Regeln aufgeteilt haben.
Gruß
Christian
In Düsseldorf seinerzeit 2 Monate.
rehi exc,
2 monate sind doch ein klacks… hatte einmal einen aktenwechsel über ca. 10km (innerhalb von berlin), der dauerte fast ein halbes jahr. der datenträgeraustausch ging in die hose und ständig kamen für den mandanten mahnung, vollstreckungen etc., die nichtig waren …
aber in der tat, wenn man gleich dem alten FA bescheid gibt, gehts schneller, als wenn erst bei der veranlagung mitbekommen wird, das eine aktenübernahme stattfinden soll.
gruss vom
showbee
Hi!
Das zuständige Finanzamt findest Du auch hier:
http://www.finanzamt.nrw.de/
(Du wohnst doch jetzt in Essen, oder?)
Die Erklärung kannst Du direkt dort abgeben - wenn Du bisher bei einem anderen FA geführt worden bist, solltest Du nur auf dem Formular die bisherige Steuernummer und das entsprechende Finanzamt mit angeben.
Ob dann deine Akte von früher zuständigen Amt angefordert wird oder nicht, kann dir auf Anhieb keiner sagen: kommt halt drauf an…
Der durchschnittliche Gehaltsempfänger ohne anderweitige Einkünfte wird - zumindest in NRW - häufig im „aktenlosen Verfahren“ geführt, hier entfällt dann natürlich auch die Aktenübernahme! 
Schönen Gruß,
Robert
*der auch erst gestern mit der Erklärung angefangen hat*
Hallo,
Der durchschnittliche Gehaltsempfänger ohne anderweitige
Einkünfte wird - zumindest in NRW - häufig im „aktenlosen
Verfahren“ geführt, hier entfällt dann natürlich auch die
Aktenübernahme! 
das kann ich so nicht bestätigen. Es mag sich zwar inzwischen geändert haben, aber als ich als Student mal Umzug und demzufolge keine ganz so spannende Steuererklärung abzugeben hatte, hat das die ganze Sache um die erwähnten 2 Monate verzögert.
*der auch erst gestern mit der Erklärung angefangen hat*
Tjaja… Ich hab da auch gestern mit angefangen, aber als mir mein Steuerprogrämmchen mitteilte, daß sich die Steuererstattung (genauer: Soli-Erstattung, steuermäßig gibt es keinen Cent zurück) auf rund 11 Euro belaufen wird, erhielt mein Enthusiasmus (eigentlich mache ich meine Steuererklärung recht gern) komischerweise einen Dämpfer. Ich warte jetzt erstmal auf das nächste verregnete Wochenende bzw. die Mahnung vom Finanzamt, je nachdem, was eher kommt.
Gruß
Christian