Hallo Zusammen,
welche Folgen hat es/kann es haben, wenn man darauf verzichtet, seinen Hund bzw seine Hunde steuerlich anzumelden?
Wie hoch ist die Strafe bzw. wie lange muß man rückwirkend zahlen, wenn man erwischt wird.
Welche Möglichkeiten des „Erwischens“ gibt es überhaupt?
Wie muß man mir nachweisen, daß ich den Hund schon länger als zwei Wochen im Haus habe oder daß er mir gerade kürzlich zugelaufen ist?
(Den, den die Nachbarn immer gesehen haben, der ist gerade verstorben/war der Hund der Freundin, dies ist ein ganz anderer.)
Aus verständlichen Gründen kann ich diese Fragen natürlich nicht bei meinem zuständigen Amt stellen.
Ich hoffe aber, daß hier jemand ist, der die Zusammenhänge kennt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
J. Doe
Hallo J.Doe,
welche Folgen hat es/kann es haben, wenn man darauf
verzichtet, seinen Hund bzw seine Hunde steuerlich anzumelden?
Wie hoch ist die Strafe bzw. wie lange muß man rückwirkend
zahlen, wenn man erwischt wird.
Die Hundesteuersatzungen sind Kommunale Satzungen. Also lass Dir von einem guten Freund die aus dem rathaus mitbringen. Dort steht unter dem Punkt Zuwiderhandlung (oder so), wie dies in eurer Stadt geregelt ist.
Welche Möglichkeiten des „Erwischens“ gibt es überhaupt?
Wie muß man mir nachweisen, daß ich den Hund schon länger als
zwei Wochen im Haus habe oder daß er mir gerade kürzlich
zugelaufen ist?
(Den, den die Nachbarn immer gesehen haben, der ist gerade
verstorben/war der Hund der Freundin, dies ist ein ganz
anderer.)
Kommt drauf an, wieviel zeit und Phantasie das ordnungsamt deiner gemeinde aufbringt. Eine schöne Frage ist der nach dem Erwerbszeitpunkt. Ich weiss jetzt nicht wie es mit zugelaufenen Hunden geregelt ist,
ev. gibt es da auch Stolperfallen wie Zwangsuntersuchung auf Tollwut, Meldung beim Fundamt/Amtstierarzt etc.
tschuess Marco.