Hi;
nachdem Baden-Württenberg inzwischen Studiengebühren erhebt und ich leider noch nicht mein Studium beendet habe kommen da inzwischen leiden höhere Ausgaben auf mich zu.
Diese muss ich jetzt wohl oder übel mit mehr Arbeit reinholen, was aber auch nicht geht, da ich dann über die Einkommensgrenze für das Kindergeld komme.
Frage:
Lassen sich die Studiengebühren müssen auf die Einkommsgrenze des Kindergeldes anrechnen lassen?
Danke für Eure Hilfe,
Sascha
Hallo,
ich kenne Deine Steuersituation bzw. Deine Vorgeschichte nicht, aber ich habe die meine „Studiengebühren“ über die Sonderausgaben für Weiterbildung absetzen können. Allerdings waren das keine echten Studiengebühren, sondern der Beitrag für das Semesterticket (Fahrkarte) und den sonstigen Kram (Studentenwerk usw.). Auf diesem Weg reduzierte sich dann das zu versteuernde Einkommen.
Gruß
Christian
hi sascha,
tja… das ist bitter. problem: studiengebühren sind im erststudium grundlegend als sonderausgaben anzusehen. diese berühren jedoch nicht die berechnung der „einkünfte & bezüge“ für zwecke der kindergeldfestsetzung.
hierzu gibt es aber strittige auffassungen. ein FG hat gesagt, das auch sonderausgaben (vorsorgeaufwendungen und z.b. auch ausbildungskosten) in die berechnung der „einkünfte & bezüge“ gehören. der BFH war hier nicht der meinung.
gg. das urteil wurde verfassungsbeschwerde eingelegt: Az. 2 BvR 1781/00
sollte also dein kindergeld nicht festgesetzt werden, weil deine ausbildungskosten nicht berücksichtigt werden. wäre ein kindergeld aber festgesetzt worden, wären diese berücksichtigt, dann lege einspruch gg. den bescheid ein und beantrage das ruhen des verfahrens bis zur entscheidung im obigen Az.
gruss vom
showbee