rückwirkend kleinunternehmer?

hallo!
ich habe eine etwas seltsame angelegenheit. vorweg erstmal:
ich betreibe nebenberuflich ein gewerbe, habe aber nicht den status des kleinunternehmers (obwohl ich noch nie umsatz erzielt habe, der über das entsprechende niveau hinaus ging).
so- im letzten jahr gab es bei mir so einige probs, die nicht aufgetreten wären, wenn ich diesen status gehabt hätte (die details bringen hier nichts). ich habe das telefonisch mit einer netten finanzbeamtin (die gibt’s :wink: besprochen, die mir anbot, den status doch einfach rückwirkend zu beantragen (formlos!). auch wenn das erstmal etwas schräg zu sein scheint, wäre das eine wirklich elegante lösung gewesen, denn so hat das finanzamt nichts als ärger mit mir (und verdient trotzdem keinen cent).
tja, es kam wie es kommen musste- mein entsprechender antrag ist natürlich in die hände anderer sachbearbeiter geraten und es gab dann einigen schriftverkehr. resultat: abgelehnt.
nun ist meine frage: war dieses angebot die einsame aktion einer netten, aber ansonsten ahnungslosen beamtin oder hat zufällig wer von euch schon mal von einer entsprechenden möglichkeit gehört?
wenn es wenigstens einen entsprechenden ermessensspielraum gäbe, würd ich evtl. nochmal in die diskussion einsteigen…

beste grüße
bernd

Hallo!

Du bist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (§19 UStG) kraft Gesetz Kleinunternehmer, wenn Du nicht ausdrücklich darauf verzichtest. Verzichtest Du allerdings, bist Du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.

Entscheidend ist im Ergebnis, ob Du in der Umsatzsteuererklärung die Eintragungen bei Kleinunternehmer gemacht hast. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst Du dies innerhalb eines Monats (gerechnet ab Einreichung der Erklärung) noch berichtigen.

Eine ggf. trotz Kleinunternehmereigenschaft ausgewiesene Umsatzsteuer musst Du trotzdem zahlen, denn der Rechnungsempfänger macht daraus einen Vorsteuerabzug geltend. Grds. besteht insoweit keine Korrekturmöglichkeit (§14 Abs.3 UStG). Allerdings berechtigt dies nicht etwa zum Abzug von Vorsteuer!

Ciao!
Nemo

i know
hi nemo!
das ist soweit auch alles bekannt und diese offiziellen kriterien erfülle ich auch (sprich: nach dieser lesart komme ich da nicht mehr raus *hmpf*). spannend wäre aber, ob es vielleicht noch ein hintertürchen gibt, wie das angebot der netten dame nahe legen könnte…

thx anyway
bernd

Hi,

nur so ne Idee…

  1. Gewerbe abmelden

  2. Gewerbe anmelden als Kleinunternehemer :wink:)

Gruß,
Micha

*dernichtweiss,obdieIdeewastaugt*

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Hallo!

Auch das ändert nichts daran, dass die Regelbesteuerung erstmal bestehen bleibt und darüberhinaus auch noch sämtliche Entnahmen bei der Betriebsaufgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.
Ob sich das lohnt???

Ciao!
Nemo

prima idee
hi jaku,
das ist auf jeden fall bedenkswert- allerdings erst fürs nächste jahr. momentan würd das nichts ändern.

trotzdem dank
bernd

@nemo:
richtige bedenken, hier würd das aber schon nützen.

Aber…
nicht vergessen:

Eine Gewerbeabmeldung ist nur ein Formular. Du musst erkennbar jegliche Unternehmertätigkeit einstellen, um die (Klein-) Unternehmereigenschaft zu verlieren. Willst Du nämlich Deine Unternehmertätigkeit nicht für eine nennenswerte Zeit einstellen, bleibst Du Unternehmer.

Erklärst Du die Einstellung jeglicher Unternehmertätigkeit, ohne Dich daran zu halten, wirst Du u. U. wegen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) so behandelt, wie es ohne die unzulässige Gestaltung der Fall gewesen wäre. Deine Unternehmertätigkeit würde dann unverändert fortbestehen, aber es könnte ertragsteuerlich trotzdem eine Betriebsaufgabe vorliegen. Die Überführung des Betriebs- ins Privatvermögen könnte so unvermutet einen Gewinn entstehen lassen (PKW,…).

Also genaustens durchdenken…

Ciao!
Nemo

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hi nemo-
wichtiger hinweis, besten dank. allerdings…

vorliegen. Die Überführung des Betriebs- ins Privatvermögen
könnte so unvermutet einen Gewinn entstehen lassen (PKW,…).

…hat es solches bis auf einen alten pc nicht gegeben.

werds im kopf behalten.

thx
bernd