Hallo,
folgender Fall:
Wenn jemand vor zehn Jahren eine ETW gekauft hat und diese dann vermietet, kann er ja die Zinsaufwendungen steuerlich geltend machen.
Angenommen der Kredit müsste von Beginn an mit einem niedrigeren Zins neu berechnet werden. Was passiert aus steuerlicher Sicht? Müssen alle betroffenen Steuererklärungen neu gemacht werden? Gibt es da eine Verjährungsfrist?
Danke für die Antworten.
Christian
hi christian,
nein, für einkünfte aus vermietung und verpachtung gilt das zu- und abflussprinzip. es wird in den jahren das angesetzt, was tatsaechlich gezahlt wurde.
dein bsp. in den jahren 1993 bis 1999 wurden p.a. 10.000,-
gezahlt, obwohl nur 9.000,- korrekt gewesen wären.
die 10.000 sind jeweils werbungskosten in den jahren 93 - 99!
in 2000 wird der fehler bemerkt und mit der laufenden rechnung korrigiert. es entfallen auf 2000 also: 9.000 zahlung abzgl. 7 x 1.000,- guthaben = 2.000 zahlung.
es sind dann in 2000 auch nur 2.000,- abzugsfähig, da nur diese gezahlt werden…
gruss vom
showbee
Hallo showbee,
das verstehe ich noch nicht so ganz.
Das Beispiel ist folgendes. Ein Kredit wurde 1994 mit nominal 7% Zinsen abgeschlossen. Diese Zinsen wurden natürlich steuerlich geltend gemacht. Hier sind es z.B. 15 TEUR p.a.
Nun zwingen wir die Bank wegen Formfehler den Zinssatz auf 4% p.a. zu senken. Und zwar von Beginn an. D.H., daß uns ca. 51 T€ in diesem Jahr als Zinserstattung zufließen. Sind diese nun also als sonstige Einkünfte voll zu besteuern in 2002 oder werden die Steuerbescheide ab 1994 neu erstellt?
Gruss
Christian
Hallo showbee,
das verstehe ich noch nicht so ganz.
Das Beispiel ist folgendes. Ein Kredit wurde 1994 mit nominal
7% Zinsen abgeschlossen. Diese Zinsen wurden natürlich
steuerlich geltend gemacht. Hier sind es z.B. 15 TEUR p.a.
Nun zwingen wir die Bank wegen Formfehler den Zinssatz auf 4%
p.a. zu senken. Und zwar von Beginn an. D.H., daß uns ca. 51
T? in diesem Jahr als Zinserstattung zufließen. Sind diese nun
also als sonstige Einkünfte voll zu besteuern in 2002 oder
werden die Steuerbescheide ab 1994 neu erstellt?
ja, so ist es.
m.E. liegen hier KEINE ausserordentliche einkünfte (§34 EStG) vor, welche ggf. ermäßigt besteuert werden…
die zinserstattung führt aber zu höheren einkünften aus vermietung und verpachtung. es ist keine gesonderte einkunftsart angesprochen. für diese negativen schuldzinsen ist deshalb auch kein sparerfreibetrag vorhanden. ggf. versucht das geld steuermindern wieder in der immobilie anzulegen.
oder: wenn ihr die bank richtig am schlawittchen nehmen wollt, dann berechnet einfach mal die korrekten steuerzahlungen für die ganzen vorjahre. das müsste dann p.a. etwas nachzahlung sein. dann prognostiziere die zu erwartende nachzahlung, die nun ansteht. die differenz könnt ihr dann auf die jahre abgezinst auch noch kassieren, da der steuersatz ja auch progressiv steigt und 5 mal soviel einkünfte nicht nur 5 mal soviel steuer bedeuten…
ggf. schicke mir ein paar grundlegende zahlen und ich rechne mal nach …
gruss vom
showbee
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*OT*
Vielen Dank für die Mail.