in bin Kleinunternehmer und würde gerne über e-bay ersteigerte Artikel für das Unternehmen in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn keine direkte Rechung vorhanden ist.
Reichen hier ein Ausdruck der E-bay Daten + Kontoauszug aus oder was muss ich tun?
ohne rechnung, pech würde ich sagen. versuche im nachhinein rechnungen zu bekommen. am besten immer gleich beim ersteigern den verkäufer bitten. du kannst gerne versuchen, die sachen ohne rechnung und nur mit dem ausdruck von ebay anzusetzen, chancen sehe ich aber kaum.
immerhin kann man eine Privatperson dazu bewegen, eine Rechnung zu schreiben. Damit ist zwar kein Vorsteuerabzug möglich, aber es wird eine Betriebsausgabe. Ich habe bisher immer dieses Mittel eingesetzt. Und nie hatte jemand was dagegen.
Also ich habe mal über Ebay USA einen Handheld ersteigert, den ich ausschließlich ) beruflich einsetze.
Mein FA hat anstandslos die Ausdrucke von der Handspring-HP und die Buchungsübersicht des Zahlungsdienstleisters anerkannt, das Ganze auch noch auf Englisch.