Hallo Experten,
seit dem 29.06.2002 bin ich Witwe. Zur Zeit habe ich die Lohnsteuerklasse 3. Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich im nächsten Jahr in die Lohnsteuerklsse 1 komme.
Kenne aber ein Gesetz, in welchem steht, dies gilt nur für Witwen, deren Männer vor 1999 verstorben sind.
Kann mir jemand Auskunft geben ?
Vielen Dank
Uschi Hoese
Bin jetzt zu platt…
Hi Uschi!
Nachdem ich heute den ganzen Tag bei 33 °C im Büro saß und anschließend noch Schule hatte, hoffe ich, Du verzeihst mir, dass ich mich da jetzt nicht voll reinlese…
Schau mal hier
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/index…
Liebe Grüße
Guido
hallo ursula,
gem. § 38b Nr. 3b EStG hast du die steuerklasse III auch noch im jahr 2003!
"in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, […]
b) die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, "
wenn ihr bisher in 3/5 eingereit gewesen seit, dann hast du die klasse 3 auch noch für das jahr 2003. ab 2004 dann die klasse I …
gruss vom
showbee
Hallo Uschi!
Leider aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Antwort von Showbee richtig ist. Dir steht das sogenannte steuerliche Gnadenjahr - unsere Amtssprache kann schmerzhaft sein - zu.
Falls du noch andere Fragen und Probleme hast mail mich einfach direkt an.
Alles Gute von Angela