Eigenheimzulage bei Immobilienerwerb von Ehefrau

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich besitze mit meiner Ehefrau zusammen ein Grundstück mit Einfamilienhaus. Nun haben wir uns getrennt und ich möchte ihren Anteil kaufen.
Frage:
Steht mir Eigenheimzulage zu?
Wie hoch ist diese?

Weder bei Banken, noch bei der Wohnbauförderstelle in der Stadtverwaltung, noch die zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt konnten mir eine verbindliche Auskunft geben.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank für die Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lange

Doppelposting Recht, Antwort dort!

Hallo!

Nach einer Trennung werdet ihr wie jeder andere behandelt. D. h.: Wenn in der Historie noch keine Förderung nach §§ 7b, 10e EStG oder E-zulage von Dir persönlich geltend gemacht wurde, sollte ein Anspruch bestehen (BMF 1998/2001 sagt nichts Gegenteiliges).
Ich sehe eher das Problem der entgeltlichen Anschaffung bei der Auseinandersetzung über das gemeinsame Vermögen…

Ciao!
Nemo

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