Hallo liebe Steuergenies,
ich habe folgendes Problem: seit letztem Dezember (inklusive) bin ich bei der Universit"at angestellt (obwohl ich nach wie vor hier am MPIA arbeite). Die Uni hat nicht nur meine Lohnsteuerkarte von letztem Jahr verschlampt, sie hat mir auch mein Gehalt erst im April diesen Jahres das erste Mal gezahlt, und zwar f"ur die Monate Dezember bis einschliesslich April auf einen Schlag. Ich habe jetzt von meinem alten Arbeitgeber, der Max-Planck-Gesellschaft, eine Ersatzlohnsteuerkarte bekommen, auf der mein Gehalt bis November eingetragen ist. Muss ich diese Karte jetzt wieder an die Uni schicken, damit die mir den Dezember eintragen? Ich habe zwar von denen f"ur Dezember Geld bekommen, aber ja erst im April, es gibt also eigentlich nichts, was sie da eintragen k"onnten, auf der anderen Seite habe ich ja im Dezember Geld verdient (wenn ich es auch nicht bekommen habe). Ich habe nat"urlich Angst, dass die Uni meine Karte wieder verliert, und dass es ausserdem vermutlich wochen-, wenn nicht monatelang dauert. Also was soll ich machen - Steuererkl"arung ohne Dezember, oder den Dezember das n"achste Jahr, weil ich das Geld ja erst dieses Jahr bekommen habe?
Bitte helft mir, ich habe von solchen Dingen leider nicht die leisteste Ahnung.
Gruss, Steffi
Laufender Arbeitslohn gilt als in dem Monat zugeflossen „für“ den er gezahlt wird (§38a EStG). Daher müssen Lohn/ LSt/ SolZ für Dezember entweder auf der Lohnsteuerkarte 2001 oder bei deren Verlust auf einer Lohnsteuerersatzbescheinigung 2001 nachgetragen/ erfaßt werden.
(Es gilt hier ausnahmsweise nicht der tatsächliche Zufluss!)
Danke, aber war leider nicht richtig…
Hallo - nur so zur Info: das stimmt offensichtlich nicht. Nachdem ich der Uni also die Ersatzbescheinigung f"ur 2001 geschickt hatte, rief mich eine Frau an und sagte, ich h"atte das Geld ja gar nicht im Dezember bekommen, und die gesamte Zahlung mit den Steuern wird in die Lohnsteuerkarte eingetragen von dem Jahr, in dem man das Geld auch bekommen hat (und die entsprechenden Steuern gezahlt). Also schickt sie mir die Karte jetzt einfach wieder zur"uck (hoffentlich), ohne irgendetwas einzutragen.
Gruss, Steffi
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glaub dem nemo. die frau in der uni-lohnbuchhaltung muss da noch dazulernen. bevor du nun grossen wirbel machst, prüfe einmal, ob es eventuell wirklich günstiger ist wenn die sache für dezember bescheinigt wird.
hierzu mache mal eine überschlagsrechnung für 2001 und 2002 und prüfe den steuersatz. recht haben bedeutet nicht auch immer recht bekommen. im übrigen willst du ja weiterhin arbeiten, oder?
zur info nochmals:
arbeitslohn gehört EIGENTLICH zu einnahmen, welche nach dem zufluss-abfluss-prinzip berücksichtigt werden. für zinseinnahmen und LAUFENDEN arbeitslohn gibt es ausnahmen.
für den lfd. AL gilt eben besagter § 38a Abs. 1 ESTG:
„Die Jahreslohnsteuer bemißt sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn). Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet; in den Fällen des § 39 b Abs. 5 Satz 1 tritt der Lohnabrechnungszeitraum an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sonstige Bezüge), wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt.“
§ 39b Abs. 5 findet keine anwendung, da dein abrechnungszeitraum länger als fünf wochen war.
wenn dir im april die abrechnung für 12-04 gemacht wurde, gehört ein entsprechender anteil bruttolohn, lohnsteuer, soli und ggf. kirchensteuer und sv-abzug in das jahr 2001.
inwieweit du auf dein recht bestehen willst/solltest, musst du selber entscheiden. klar gesagt: du bist im recht und die lohnrechnerein sollte mal nachhilfe nehmen
Ihr wisst’s sicher besser, seh ich ein
Tja, Ihr werdet’s wohl wissen. Eigentlich w"are es doch f"ur mich nicht schlecht, den Dezember letzten Jahres noch dieses Jahr einzutragen, oder? Ich meine, dadurch, dass ich alles auf einen Schlag bekommen habe, habe ich ja auch sehr viele Steuern bezahlt (mehr, als wenn ich die Monate einzeln bekommen h"atte). Wenn ich den Dezember extra eintragen lassen w"urde, w"aren das ja weniger Steuern, und ich w"urde Verlust machen, oder? Wie dem auch sei, "andern kann ich ja jetzt eh nichts mehr, denn mit denen rumzudiskutieren f"uhrt leider zu nichts (ausser, dass die n"achste Reisekostenabrechnung noch ein bisschen l"anger dauert).
Also vielen Dank f"ur Eure Hilfe!
Gruss, Steffi
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