Hallo, eine Frage:
erbringt ein Architekt eine Leistung oder eine sonstige Leistung?
Vielen Dank im vorraus.
Hallo, eine Frage:
erbringt ein Architekt eine Leistung oder eine sonstige Leistung?
Vielen Dank im vorraus.
Hallo, eine Frage:
erbringt ein Architekt eine Leistung oder
eine sonstige Leistung?
Hi Olli,
ich vermute mal, daß es in Deiner Frage um Umsatzsteuer geht.
Der § 1 UStG unterscheidet die steuerbaren Umsätze nach Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Da ein Architekt nichts liefert, erbringt er eine sonstige Leistung
(im umsatzsteuerrechtlichen Sinne)
Der Ort der sonstgen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück (wohl hauptsächlich für einen Architekten) bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG, als am Ort des Grundstücks.
MfG
Undine