suche ich.
Bin gerade in den letzten ‚Zügen‘ mit meiner Erklärung
und frage hier kurz, ob es noch ein paar allgemeingültige Sachen zum absetzen gibt?
Wie z.B. Kontoführungsgebühr von 30 DM usw.
Wieviel Arbeitstage akzeptiert das Finanzamt bei einer 5 Tgae Woche?
Vielen dank für jeden Tipp!
Grüße
Caro
hi caro,
die 30,- für die kontoführung ist eine der wenigen pauschalen die noch anerkannt wird, wenn das gehalt/lohn unbar gezahlt wird. im übrigen liegt man mit dem ansatz von 230 AT immer goldrichtig und wird auch nicht bemängelt. aufpassen sollten beamte hohen alters in bayern, denn die kommen bestimmt nicht auf die summe… 
gruss vom
showbee
Hi Showbee,
soweit ich die Frage verstanden habe ging es um „Arbeitstage“ und nicht um die „Diensttage“ eines Beamten in der öfftl. Verwaltung!
Da klafft zwischen „Arbeitszeit“ und „Dienstzeit“ ein großes Delta *lol*
Gruß
Karl-Heinz
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