Hallo Ihr Steuergeschädigten,
wer kann mir helfen mit Informationen zu: Wie komme ich als Be-
treiber eines Ing.-Büros zu einer Steuer-Ident-Nr. und einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Berechtigung, die 16%
Umsatzsteuer einzubeziehen.(Nein, ich bin Vertriebener aus der
DDR, aber daß ich mal zum Steuereintreiber ? mutiere, hab ich mir
nie träumen lassen?) Aber was mut, das mut, oder wie heißt es so
schön?
Gruß Christian
Hallo,
bei der „Zentralstelle Umsatzsteuer- Kontrollverfahren“
Anschrift:
Bundesamt für Finanzen
- Außenstelle Saarlouis -
66738 Saarlouis
Vergabe USt-IdNr.: Tel (06831) 456-444
Fax:frowning:06831) 456-120, -146
bekommst Du Deine Umsatzsteuer ID Nummer!
Unter http://www.bff-online.de/ust/useg/ustidbs.php kannst Du die Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern direkt online abfragen!
Gruß
Karl-Heinz
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung…
Hallo Christian,
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheiningung (Bescheinigung in Steuersachen) bei deinem zuständigern FiAmt.
Gruß
der Alex
Angabe Steuer-Ident-Nr. - Datenschutz !!!
Ich muss dazu jetzt auch mal was loswerden:
Gegen die angabe der finanzamtsbezogene Steuer-Nummer (nicht Umsatzsteuerident-Nummer) bestehen erhebliche Datenschutz- u. Verfassungsrechtliche Bedenken und stimmen nicht mit dem EU-Recht überein.
Mit Wirkung v. 01.07.2002 hat der Rechnungsaussteller in der Rechnung seine finanzamtsbezogene Steuernummer anzugeben.
In der Gesetzesbegründung wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Nichtangabe der Steuernummer keine Folgen für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers hat.
Also so ganz klar nicht:
- Rechnungen, die nach diesem Datum keine Steuernummer enthalten, werden von uns nicht ausgeglichen und an Sie zurückgeschickt.
- Wir bitte um Beachtung der Gesetzesänderung, da Rechnungen, die diese Angabe nicht enhalten, ab dem Ausstellungsdatum 01.07.2002 zur Ergänzung zurück gesandt werden müssen
Aus einem Brief an den Vermittlungsausschuss:
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, hat an den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, Dr. Heribert Blens, geschrieben. In diesem Brief fordert Dr. Däke den Vermittlungsausschuss auf, das Vermittlungsverfahren am 12.06. dazu zu nutzen , eine drohende Aushöhlung des Steuergeheimnisses zu verhindern. Hier finden Sie den Brief im Wortlaut:
http://www.steuerzahler.de/inhalt/display.phtml?ps=3…
Extrakt
Das Vermittlungsverfahren muss nach unserer Ansicht außerdem dazu genutzt werden, eine drohende Aushöhlung des Steuergeheimnisses zu verhindern. Es geht um die in § 14 Abs. 1a UStG enthaltene Regelung, wonach Unternehmer vom 1.7.2002 an auf ihren Rechnungen die Steuernummer angeben müssen. Hier droht eine Verletzung des Datenschutzes, die schwerwiegende Folgen hat. Man kann sich unschwer ausmalen, dass mit der allgemeinen Veröffentlichung der Steuernummer dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Hierzu darf es nicht kommen. Es ist u.E. auch verantwortungslos, die Unternehmer mit der verwaltungsaufwendigen und datenschutzrechtlich höchst problematischen Angabe der Steuernummer zu belasten, die nach dem neuen EU-Recht gar nicht erforderlich ist. Denn nach Artikel 22 Abs. 3 der 6. MwSt-RL, der zum 1.1.2004 in Kraft tritt, ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) und nicht die Angabe der Steuernummer vorgeschrieben.
Hallo Nils,
sorry, aber was trägt jetzt Dein Kommentar zur Beantwortung der Ausgangsfrage bei?
Gruß
Karl-Heinz
Datenschutz
-
Die Steuer-Nr beim Finanzamt ist gemeint
-
Gegen die Angabe dieser Steuernummer (die bislang nur du, dein Steuerberater und das Finanzamt kennt/braucht) bestehen erhebliche Datenschutzrechtliche bedenken.
-
Die Nicht-Angaben hat keine Konzequenzen.
Würdest du einfach deine Steuernummer posten?
Gruss
Nils
Hallo Nils,
in Deutschland gibt so gegen fast alles datenschutzrechtliche Bedenkenträger.
Meine Tante wollte z.B. einmal erfahren, ob ein Verwander auf einem bestimmten Friedhof beerdigt ist, keine Auskunft wg. Datenschutz.
Ich wollte einmal durch einen Anruf bei verschieden Standesämtern erfahren, auf welchem Standesamt eine bestimmte Hochzeit stattfindet, keine Auskunft erhalten wg. Datenschutz.
Ich habe überhaupt kein Problem damit auf meinen Geschäftspapieren meine Steuernummer zuätzlich zur UmSt ID Nr. bekannt zu geben.
Was soll meiner Firma passieren?? Jemand erfährt Daten, die bei der Offenlegung meiner Bilanzdaten beim zuständigen Amtsgericht sowieso für jedermann einsehbar sind.
Auch für eine kleine GmbH gilt, dass der Jahresabschluß durch Einreichung bestimmter Zahlen aus der Bilanz und des Anhanges beim Firmenbuchgericht offengelegt werden muß.
Nur derjenige beim Finanzamt wird ein Problem bekommen, wenn er unerlaubter Weise Daten an unbefugte weitergibt. So ist es ja bereits bis jetzt geregelt.
Warum also da wieder mit dem Datenschutz kommen??
Gruß
Karl-Heinz
recht
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schwarzer peter
hi,
den schwarzen peter hat nun das finanzamt bei telefonischen anfragen. nun kann jeder eine steuernummer kennen und mal eben anrufen. es ist nun am FA-sachbearbeiter genau zu prüfen, ob der anrufer berechtigt ist zur angegebenen steuernummer infos zu verlangen.
hier wird es sicherlich einen schwall von verwaltungsanweisungen geben, welche fragen der mitarbeiter stellen soll, die nur der berechtigte (empfangsbevollmächtigte oder steuerpflichtige) wissen kann…
ich denke da an einfache fragen immer zum aktuellsten geschehen… dies erfordert natuerlich ein wenig mitarbeit im FA und bei den StB, ist aber glaub ich nicht das problem…
bsp. frage: wann hat denn ihr 2. tochter geburtstag?
oder: welches datum traegt denn die letzte UStE?
etc. pp.
gruss vom
showbee, der das auch nicht dramatisch sieht! dramatischer sind da schon die umsatzsteuer-nachschau und die neue gewerbsmässige steuerhinterziehung in den gesetzen!
Danke für Euer Bemühen,
ich war natürlich beim Finanzamt. Dort hat man mir gesagt: Entwe-
der sie warten jetzt nach offizieller Antragstellung bis zu einem
viertel Jahr(!) ab,(Was meine Geschäftspartner aber nicht tun wollen.) oder sie rufen diese Tel.: Nr. in Saarlouis an, dort ist die zuständige Stelle(?!).Nur.auf Zuruf, oder wie oder was?
Könnte da nicht jeder anrufen, der meinen Geburtstag kennt?
Gruß Christian
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Hallo,
bei der „Zentralstelle Umsatzsteuer- Kontrollverfahren“
Anschrift:
Bundesamt für Finanzen
- Außenstelle Saarlouis -
66738 SaarlouisVergabe USt-IdNr.: Tel (06831) 456-444
Fax:frowning:06831) 456-120, -146bekommst Du Deine Umsatzsteuer ID Nummer!
Unter http://www.bff-online.de/ust/useg/ustidbs.php kannst Du
die Gültigkeit von ausländischen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern direkt online abfragen!
Gruß
Karl-Heinz
Hi Karl Heinz,
danke für die Auskunft, hat mir entscheidend geholfen.
Gruß Christian
Hallo Ihr Steuergeschädigten,
wer kann mir helfen mit Informationen zu: Wie komme ich als
Be-
treiber eines Ing.-Büros zu einer Steuer-Ident-Nr. und einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Berechtigung, die 16%
Umsatzsteuer einzubeziehen.(Nein, ich bin Vertriebener aus der
DDR, aber daß ich mal zum Steuereintreiber ? mutiere, hab ich
mir
nie träumen lassen?) Aber was mut, das mut, oder wie heißt es
so
schön?
Gruß Christian
Hi Christian,
ruf genau da an, sag deine Steuernummer und die Anschrift des Betriebes und den Ansprechpartner, schon kommt Post mit der gewünschten Nummer. Die Angaben müssen natürlich stimmen. Und die sind dann eben nur für dich. Wo widerspricht das dem Datenschutz?
Gruß
André
Hi Christian,
ruf genau da an, sag deine Steuernummer und die Anschrift des
Betriebes und den Ansprechpartner, schon kommt Post mit der
gewünschten Nummer.
Heist das ich kann für jeden der seine Steuer-Nummer auf der Rechnung angibt eine Ust-ID beantragen?
Ist zwar absolut unsinnig aber schaft Verwirrung.
Gruss
Nils
Hi Nils,
ja, das geht, nur du mußt nur dann eben seinen Briefkasten plündern … (soll ja dann strafbar sein, insofern wirklich unsinnig).
André
Heist das ich kann für jeden der seine Steuer-Nummer auf der
Rechnung angibt eine Ust-ID beantragen?Ist zwar absolut unsinnig aber schaft Verwirrung.
Gruss
Nils
Beim Finanzamt bekommst Du die USt-ID (eigentlich) nur, wenn Du Dein Unternehmen neu gegründet hast!!
Ansonsten ist immer das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis zustänstig!
Sicher hast Du inzwischen dort angerufen und Deine Daten durchgegeben! Was hast Du alles angeben müssen?
Mußtest Du ein Schriftstück dazu verfassen?
Für eine Antwort an meine E-Mail-Addi wär ich dankbar!!
PS: Schindluderei wird sicher NICHT betrieben!! Dir kann dabei nichts passieren, wenn ein anderer die USt-ID in Deinem Namen beantragt!!
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Nachtrag
Hab’ mich etwas falsch ausgedrückt:
Vom Finanzamt bekommst man NIE die USt-ID!! Man kann sie lediglich bei Neugründung eines Gewerbes dort beantragen!! Die Daten werden ans Bundesamt für Finanzen (BmF) übermittelt (maschinell). Wie lange letztendlich die Erteilung der Nr. dauert, liegt am BmF! Normalerweise bekommt man sie innerhalb von sechs bis acht Wochen!
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St.Identitätsnr.+Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hi alle, die Ihr mir geholfen habt,
vielen Dank!
Die-I-Nr. brauche ich nur fürs Ausland (sag mei F-A), und
die U-Bescheingg. bekomme ich dort.
Es geht doch, na bitte!
Gruß chris
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