Hi!
Wie werden die Spesen, welche eine Firma an einen Mitarbeiter für Reisen bezahlt, von der Firma gegenüber dem Finanzamt behandelt?
„Reicht“ die Firma die Spesen einfach steuermindernd durch, oder bedeuten die Spesen für das Unternehmen echte Kosten?
Danke und Grüße,
Mathias
Hi,
Wie werden die Spesen, welche eine Firma an einen Mitarbeiter
für Reisen bezahlt, von der Firma gegenüber dem Finanzamt
behandelt?
„Reicht“ die Firma die Spesen einfach steuermindernd durch,
oder bedeuten die Spesen für das Unternehmen echte Kosten?
solange sie als Betriebsausgaben anerkannt werden, wirken ausgezahlte Spesen steuermindernd. Es soll aber auch immer wieder mal vorkommen, daß der Chef eher ein Auge zudrückt, als es dann letztlich der Steuerprüfer macht.
Gruß
Christian
Hi Christian!
Wie werden die Spesen, welche eine Firma an einen Mitarbeiter
für Reisen bezahlt, von der Firma gegenüber dem Finanzamt
behandelt?
„Reicht“ die Firma die Spesen einfach steuermindernd durch,
oder bedeuten die Spesen für das Unternehmen echte Kosten?
solange sie als Betriebsausgaben anerkannt werden, wirken
ausgezahlte Spesen steuermindernd. Es soll aber auch immer
wieder mal vorkommen, daß der Chef eher ein Auge zudrückt, als
es dann letztlich der Steuerprüfer macht.
Im konkreten Fall geht es darum, eine Regelung für einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt eines Mitarbeiters in unserer US-Niederlassung zu finden.
Wir wollen für den Mitarbeiter die Wohnung und einen Mietwagen bezahlen, jedoch nicht die allabendliche Restaurantrechnung.
Kann man nun die normalen Spesen auch für im konkreten Fall ca. 7-10 Wochen abrechnen? Wie ist das mit den Wochenenden?
Wenn für die Firma sowieso kein direkter Schaden entsteht, weil man die Spesen einfach „durchreicht“, wäre das ja eine feine Sache.
Es geht mir also wirklich darum, welche Belastungen solche Spesen konkret für die Frima bedeuten.
Danke und Grüße,
Mathias
Hallöchen nochmal,
Im konkreten Fall geht es darum, eine Regelung für einen
mehrwöchigen Auslandsaufenthalt eines Mitarbeiters in unserer
US-Niederlassung zu finden.
für Auslandseinsätze gibt es für die private Steuererklärung Pauschalbeträge je Land, die ich aber grad nicht griffbereit habe (bei Bedarf heute abend), d.h. diese Sätze könnte er selber geltend machen.
Wir wollen für den Mitarbeiter die Wohnung und einen Mietwagen
bezahlen, jedoch nicht die allabendliche Restaurantrechnung.
Kann man nun die normalen Spesen auch für im konkreten Fall
ca. 7-10 Wochen abrechnen? Wie ist das mit den Wochenenden?
Wenn für die Firma sowieso kein direkter Schaden entsteht,
weil man die Spesen einfach „durchreicht“, wäre das ja eine
feine Sache.
Naja, absetzbar heißt ja nicht kostenlos, sondern daß sich das Finanzamt sozusagen an den Ausgaben beteiligt. Der größte Teil bleibt natürlich immer noch beim Unternehmen hängen.
Ansonsten: Alles was Betriebsausgabe ist, ist absetzbar. Da gibt es eindeutige Fälle (Taxi zum Kundentermin auf der einen Seite, Besuch von Disneyland am Wochenende auf der anderen Seite) und weniger eindeutige Fälle. Was dann alles doch keine BEtriebsausgabe war, erfährt man dann oftmals erst bei der steuerlichen Außenprüfung. 
Gruß
Christian
Hi Christian!
Im konkreten Fall geht es darum, eine Regelung für einen
mehrwöchigen Auslandsaufenthalt eines Mitarbeiters in unserer
US-Niederlassung zu finden.
für Auslandseinsätze gibt es für die private Steuererklärung
Pauschalbeträge je Land, die ich aber grad nicht griffbereit
habe (bei Bedarf heute abend), d.h. diese Sätze könnte er
selber geltend machen.
Es wäre sehr nett, wenn Du mir diese Sätze schreiben könntest!
Wir wollen für den Mitarbeiter die Wohnung und einen Mietwagen
bezahlen, jedoch nicht die allabendliche Restaurantrechnung.
Kann man nun die normalen Spesen auch für im konkreten Fall
ca. 7-10 Wochen abrechnen? Wie ist das mit den Wochenenden?
Wenn für die Firma sowieso kein direkter Schaden entsteht,
weil man die Spesen einfach „durchreicht“, wäre das ja eine
feine Sache.
Naja, absetzbar heißt ja nicht kostenlos, sondern daß sich das
Finanzamt sozusagen an den Ausgaben beteiligt. Der größte Teil
bleibt natürlich immer noch beim Unternehmen hängen.
Super, das wollte ich wissen!
Ansonsten: Alles was Betriebsausgabe ist, ist absetzbar. Da
gibt es eindeutige Fälle (Taxi zum Kundentermin auf der einen
Seite, Besuch von Disneyland am Wochenende auf der anderen
Seite) und weniger eindeutige Fälle. Was dann alles doch keine
BEtriebsausgabe war, erfährt man dann oftmals erst bei der
steuerlichen Außenprüfung. 
Hier geht es aber dann um eindeutig durch Quittung belegbare Punkte, welche allgemein unter Reiskosten fallen, richtig?
Danke und Grüße,
Mathias
Hallo!
Spesen bedeuten immer echte Kosten, denn 100% Steuerersparnis können nicht eintreten (wegen der glücklicherweise nicht 100% erreichenden Steuersätze).
Geht man beispielweise von 50% Steuerersparnis aus, bezahlt die Firma zum Schluss noch immer die andere Hälfte aus eigener Tasche.
Ciao!
Nemo
Hello again,
Es wäre sehr nett, wenn Du mir diese Sätze schreiben könntest!
ich gehe mal davon aus, daß Dich die Sätze für die USA interessieren:
Verpflegungspauschbetrag je vollem Kalendertag: € 50 (LA, SF, Atlanta, Seattle: €57, NY: € 63)
Übernachtungspauschbetrag: €113 (restliche wie oben: € 128)
Ansonsten: Alles was Betriebsausgabe ist, ist absetzbar. Da
gibt es eindeutige Fälle (Taxi zum Kundentermin auf der einen
Seite, Besuch von Disneyland am Wochenende auf der anderen
Seite) und weniger eindeutige Fälle. Was dann alles doch keine
BEtriebsausgabe war, erfährt man dann oftmals erst bei der
steuerlichen Außenprüfung. 
Hier geht es aber dann um eindeutig durch Quittung belegbare
Punkte, welche allgemein unter Reiskosten fallen, richtig?
Genau, allerdings kann es eben passieren, daß selbst einige durch Quittung belegte Ausgaben nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, darunter fiele dann der erwähnte Disneylandbesuch oder andere Dinge, bei denen der betriebliche Zusammenhang nicht gegeben ist. Solange es aber um Taxifahrten, Verpflegung, Hotelübernachtungen usw. geht, gibt es da normalerweise kein Problem. Nur muß der Sachbearbeiter nicht unbedingt im Ritz übernachten, aber da würde wohl der Arbeitgeber von sich aus schon sagen, daß das etwas übertrieben ist 
Gruß
Christian