ich bin Student und arbeite nebenbei als Webprogrammierer.
Gewerbe habe ich angmeldet.
Nun meine Frage:smiley:a ich von zu Hause aus arbeite, telefoniere ich logischerweise auch mit dem Privatanschluss.Kann ich sämtliche Telefonkosten als Ausgaben von der Steuer absetzen oder muss ich einen Einzelverbindungsnachweis beantragen und alle geschäftlichen Telefonate herausfiltern.Wie ist es mit der Grundgebühr ? Für den Job habe ich mir DSL + Flatrate bestellt.Also müsste ich doch auch diese Kosten voll absetzen können ?
Nun meine Frage:smiley:a ich von zu Hause aus arbeite, telefoniere
ich logischerweise auch mit dem Privatanschluss.Kann ich
sämtliche Telefonkosten als Ausgaben von der Steuer absetzen
oder muss ich einen Einzelverbindungsnachweis beantragen und
alle geschäftlichen Telefonate herausfiltern.Wie ist es mit
der Grundgebühr ?
Mir wurde seinerzeit vom FA folgende Lösung nahegelegt: ISDN-Anschluß, Einzelnachweis mit Rufnummernsplittung, Eine Rufnummer rein Privat, restliche Gewerblich (1x Fax, 1x Fon). Die Grundgebühr wurde gesplittet, ich mußte den Teil, der für einen herkömmlichen Analoganschluß angefallen wäre, als privaten Anteil buchen. Zusätzlich wurde der per Einzelnachweis ermittelte Anteil für die Private Rufnummer natürlich privat gebucht.
Alternativ (ohne ISDN) wäre es nach damaliger Aussage des FA so gewesen, das ich per Einzelnachweis den geschäftlichen Teil hätte nachweisen müssen, zunächst wurde vollständig Private Nutzung unterstellt. Wie in diesem Fall mit der Grundgebühr verfahren worden wäre, weiß ich leider nicht mehr.
Für den Job habe ich mir DSL + Flatrate
bestellt.Also müsste ich doch auch diese Kosten voll absetzen
können ?
Abzüglich eines Privaten Anteils. Ob es da Pauschalen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei einer Nutzung des Internetzugangs in der eigenen Wohnung wird wohl niemand ernsthaft behaupten wollen, diesen ausschließlich und nur gewerblich zunutzen. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, das irgendwer beim FA das glauben würde.
Meine Vermutung wäre, das der gewerbliche Anteil explizit nachgewiesen werden müßte und ansonsten eine rein private Nutzung unterstellt wird. Aber wie gesagt, das ist nur eine Vermutung meinerseits.