Umzugskosten

Hallo zusammen!

Welche Kosten eines Umzuges kann ich als Werbungskosten bei der
Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Der Fall:
Letztes Jahr bin ich aus der Stadt A (wo ich bei meinen Eltern wohnte) in
die Stadt B gezogen. Der Umzug war erforderlich, weil ich nach meiner
Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber an einem neuen Standort eingesetzt
worden bin.

Die Mietwohnung in B ist also mein erster, eigener Wohnsitz.

Viele Grüße & vielen Dank!
Björn

Das Finanzamt erkennt beruflich bedingte Umzugskosten an. Meist kommt man mit der Pauschale aus (dann kein Einzelnachweis der Kosten). Die Höhe der Pauschale weiß ich momentan nicht auswendig, kann man aber beim FA erfragen. Wenn dies nicht ausreicht, dann Einzelbelegnachweis (was ich mal machte und mir dabei neugierige Fragen einhandelte).

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Hallo

du kannst den Umzug voll Absetzen. Soweit ich weiß ist es auch möglich Gardinen und so etwas abzusetzen. Auf alle fälle würde ich mal beim Finanzamt oder besser beim Lohnsteuerhilfe Verein nachfragen. Den gibt es in jeder Stadt.

Rene

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Hallo Björn,
grundsätzlich kannst Du natürlich die Umzugskosten absetzten. Dabei gibt natürlich kleine Tricks, die Dir unter Umständen eine ganze Menge Steuern sparen dürften. Die alle aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.
Aber kauf Dir mal den „Konz“ Steuerratgeber.
(Autor ist Konz, Titel weiß ich nicht so genau, das Buch hab ich grad nicht hier).
Kriegst Du in jeder Buchhandlung für unter 20 DM, kennt dort jeder, gelber Umschlag, ca. 500 Seiten, DIN A5. Ist so ein Standardwerk für jeden, der dem Finanzamt kein Geld schenken will, mit allen Tricks und Hinweisen.
Dort wird auch der Umgang mit dem Zweitwohnsitz genau an Beispielen erklärt. Das bringt eine Menge Steuerersparnis.
Gruß Wolfgang