Säumniszuschlag

Hallo,

mit welchem Säumniszuschlag, wenn überhaupt, muß ich rechnen, wenn ich meine Steuererklärung um 2 (3,4,5) Monate verspätet einreiche?

Gruß und Danke
Christian

mit GAR keinem…
Hallo Christian,

mit welchem Säumniszuschlag, wenn überhaupt, muß ich rechnen,
wenn ich meine Steuererklärung um 2 (3,4,5) Monate verspätet
einreiche?

Mit gar keinem!
Ein Säumniszuschlag entsteht nur dann, wenn Du eine Zahlungsfrist überschreitest.

Für verspätete Abgaben von Steueranmeldungen und -erklärungen werden Verspätungszuschläge festgesetzt, die maximal 10% der festgesetzten Steuer betragen.
Wohlgemerkt: auch ein Arbeitnehmer, der bei der Veranlagung 2.500 Euro herausbekommt, kann trotzdem einen happigen Verspätungszuschlag bezahlen müssen - der Zuschlag berechnet sich nämlich nach der gesamten festgesetzten Steuer!
Theoretisch: wenn die festgesetzte Steuer 100.000 Euro betragen hat, dir aber 105.000 Euro vom Arbeitgeber abgehalten wurden, könnte es trotzdem sein, daß du noch 5.000 Euro nachzahlen dürftest…

Sollte man dich also inzwischen zum wiederholten Male zur Abgabe aufgefordert haben, dann solltest Du langsam mal in die Puschen kommen… :wink:

Aber eine Verspätung von einem bis drei Monaten bei der Jahresveranlagung sollte - außer in sehr hartnäckigen Fällen - üblicherweise zu keiner Ahndung führen.

Schönen Gruß,
Robert
*der die Erklärungen auch immer bis ultimo vor sich herschiebt*

hi,

einfacher ist es, am 30. mai einen fristverlängerungsantrag aus fadenscheinigen gründen bis zum 31.8. oder so zu beantragen. eh der bearbeitet wird, hast du die erklärung bestimmt schon fertig… meistens ist im FA soviel arbeit, das die FV genehmigt wird (also kein widerspruch) …

gruss vom

showbee