Doppelte Haushaltsführung

Hallo ihr Experten,

ich bin seit kurzer Zeit Freiberufler und musste mir aus diesem Grund eine Zweitwohnung nehmen. Nun ist die Frage, was ich von diesen Kosten alles absetzen kann. Sicherlich die Provision, die Miete, Strom, Nebenkosten etc. Aber doch auch den Hausrat (Bett, Schrank, Fernseher, Geschirr usw.)??
Ist das so richitig? Gibt es da irgendwelche Grenzen? Kann ich mir also in die Zweitwohnung einen Fernseher für 10.000 EUR hinstellen und diesen absetzen oder ein goldenes Bett :wink: ?
Ich habe die nötigen Sachen bei Ikea gekauft. Auf der Rechnung stehen nur die tollen Ikea-Namen wie Ysorg oder Aneboda…
Erkennt das die Steuer an oder muss ich da nochmal hin und mir von Ikea danebenschreiben lassen: Aneboda

Hallo Kai,

ich bin zwar kein Experte im Steuerrecht, aber nach meiner Auffassung sind das alles Betriebsausgaben. Es geht hier also primär nicht darum, etwas von der Steuer abzusetzen, obwohl es letztendlich dazu führt. Alles was Du im Zusammenhang mit Deiner freiberuflichen Tätigkeit an Ausgaben hast, mindert Deinen Gewinn. Und den musst Du versteuern.

Damit kommst Du in eine Zwickmühle: Kaufst Du Dir einen 10.000 EUR Fernseher und ein goldenes Bett, zahlst Du wenig (oder gar keine) Steuern, hast aber auch nichts verdient. Du musst also Fernseher und Bett auf Kredit kaufen, den Du zwar wieder als Betriebsausgabe buchen, aber wahrscheinlich nie zuückzahlen kannst. Ergo, Deine Firmenpleite ist vorprogrammiert.

Kaufst Du bei IKEA, zahlst Du mehr Steuern, weil Du weniger Betriebsausgaben hast, aber es bleibt noch Geld für einen privaten Videorekorder übrig.

Apropos privat: Du müsstest dem Finanzamt auf Anfrage schon klar machen, dass der Fernseher ausschließlich beruflich genutzt wird. Vermute, dass das nur den wenigsten Freiberuflern gelingen wird.

Und noch etwas: Du kannst die Kosten für die doppelte Haushaltsführung längstens zwei Jahre, die Verpflegungspauschale nur drei Monate lang, als Betriebsausgabe abziehen. Dann musst Du Dir etwas anderes einfallen lassen. Zu den Kosten zählen:

  • Fahrtkosten für die wöchentlichen Heimfahrten
  • Verpflegungspauschale
  • Kosten der auswärtigen Unterkunft
  • Kosten der notwendigen und angemessenen Unterkunft.

Was die IKEA-Rechnung betrifft: Ich würde auf die Rechnung dazuschreiben, um was es sich gehandelt hat, ohne die Rechnung unleserlich zu machen. Dass Du bei IKEA keine Klamotten gekauft hast, wird jeder Finanzbeamte einsehen, aber er könnte unterstellen, dass Du Waren für die private Lebensführung gekauft hast und nun mit diesen Rechnungen die Betriebsausgaben hochschrauben willst. Und wenn Du in x Jahren ein Betriebsprüfung bekommst, wirst Du selbst nicht mehr wissen, was Ysorg war.

Winfried

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Hi Winfried,

vielen Dank für deine Ausführungen zu meinem goldenen Bett :wink:.

Aber einige Unklarheiten bleiben:

  1. Also wie ich rausgelesen habe, gelten die Regelungen für doppelte Haushaltsführung demnach auch für Freiberufler! Also
    bspw. Spesen nur die ersten 3 Monate usw. Was ist denn aber jetzt nach 2 Jahren, wenn ich mit meinem „Geschäftswagen“ von
    Wohnung zu Wohnung fahre. Ist das dann keine Dienstfahrt mehr?
    Wenn ich aber im Hotel wohnen würde, dann wäre es aber eine Dienstfahrt - oder DARF ich solange nicht in einem Hotel nächtigen?

  2. Letztlich habe ich die Wohnung NUR genommen, weil es billiger als Hotel ist. Und dort würde schliesslich auch ein Fernseher stehen, welchen ich mitbezahle und diese anteiligen Kosten sind ja logischerweise auch absetzbar, da im Zimmerpreis mit drin. Hmm. Aber das Bett abzusetzen ist doch unkritisch oder? Ich hatte letztens eine Diskussion darüber, ob ich nun dienstlich oder privat in dieser 2. Wohnung schlafe :wink:. Aber ich kann dann
    nur immer wieder den Vergleich mit dem Hotel anführen! Wenn ich
    beispielsweise nicht mal das Bett als Betriebsausgaben deklarieren kann, dann schlafe ich eben im Hotel und habe keine
    Sorgen!

  3. Nochmal zur Sicherheit: Auch als Freiberufler kann ich nach 2 Jahren die Kosten für die Wohnung definitiv nicht mehr als Betriebsausgaben deklarieren, da die Regelungen der dopp. Haushaltsführung greifen?! Teilweise meine ich verstanden zu haben, das die Regelungen der dopp. Haushaltsführung nur für Arbeitnehmer relevant sind.

Vielen Dank nochmals für Hilfe!
kai