Hallo Kai,
ich bin zwar kein Experte im Steuerrecht, aber nach meiner Auffassung sind das alles Betriebsausgaben. Es geht hier also primär nicht darum, etwas von der Steuer abzusetzen, obwohl es letztendlich dazu führt. Alles was Du im Zusammenhang mit Deiner freiberuflichen Tätigkeit an Ausgaben hast, mindert Deinen Gewinn. Und den musst Du versteuern.
Damit kommst Du in eine Zwickmühle: Kaufst Du Dir einen 10.000 EUR Fernseher und ein goldenes Bett, zahlst Du wenig (oder gar keine) Steuern, hast aber auch nichts verdient. Du musst also Fernseher und Bett auf Kredit kaufen, den Du zwar wieder als Betriebsausgabe buchen, aber wahrscheinlich nie zuückzahlen kannst. Ergo, Deine Firmenpleite ist vorprogrammiert.
Kaufst Du bei IKEA, zahlst Du mehr Steuern, weil Du weniger Betriebsausgaben hast, aber es bleibt noch Geld für einen privaten Videorekorder übrig.
Apropos privat: Du müsstest dem Finanzamt auf Anfrage schon klar machen, dass der Fernseher ausschließlich beruflich genutzt wird. Vermute, dass das nur den wenigsten Freiberuflern gelingen wird.
Und noch etwas: Du kannst die Kosten für die doppelte Haushaltsführung längstens zwei Jahre, die Verpflegungspauschale nur drei Monate lang, als Betriebsausgabe abziehen. Dann musst Du Dir etwas anderes einfallen lassen. Zu den Kosten zählen:
- Fahrtkosten für die wöchentlichen Heimfahrten
- Verpflegungspauschale
- Kosten der auswärtigen Unterkunft
- Kosten der notwendigen und angemessenen Unterkunft.
Was die IKEA-Rechnung betrifft: Ich würde auf die Rechnung dazuschreiben, um was es sich gehandelt hat, ohne die Rechnung unleserlich zu machen. Dass Du bei IKEA keine Klamotten gekauft hast, wird jeder Finanzbeamte einsehen, aber er könnte unterstellen, dass Du Waren für die private Lebensführung gekauft hast und nun mit diesen Rechnungen die Betriebsausgaben hochschrauben willst. Und wenn Du in x Jahren ein Betriebsprüfung bekommst, wirst Du selbst nicht mehr wissen, was Ysorg war.
Winfried
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