hi,
ich habe da mal ein problem. ich denke es ist ein fall des § 14 abs. 3 UStG (unberechtigter steuerausweis), welcher jedoch nicht von belang ist.
jeder kennt doch sicherlich diese handy-guthabenkarten. beim kauf einer solchen karte vom haendler/provider/netzbetreiber handelt es sich nicht um einen leistungsaustausch, da hier ein elektronischer gutschein eingetauscht wird (sh. div. OFD & FinMin, kann ich bei bedarf zitieren).
ergo: wenn der zwischenhaendler karten vom netzbetreiber „kauft“, dann gibt es eine rechnung:
1000 karten á 50,- DM nennwert = 50.000,- DM
abzgl. provision 1.000,-
zzgl. 16% ust 160,-
gesamtprov. 1.160,-
verbleibender betrag: 48.840,- DM
das der leistungsaustausch in der provision (meist auch als inkassoprovision ausgeworfen) liegt, ist w.o. beschrieben der verkauf der einzelnen karten an den endkunden kein leistungsaustausch i.S.d. UStG.
was nun, wenn der haendler besagte karten weiterveräussert an endverbraucher und weitere zwischenhaendler? problematik:
der unternehmer weist umsatzsteuer aus, jedoch m.E. nicht schädlich i.S.d. § 14 Abs. 3 UStG, denn er reicht solche kleinen barquittungen vom block rüber.
der inhalt der quittung: „x karten á 50,- DM, incl. 16%“, wobei die verkaufssumme IMMER über 200,- DM liegt.
meine frage: da keine ordnungsgem. rechnung vorliegt, welche zum vorsteuerabzug berechtigen würde, kommt auch keine USt-Haftung gem. § 14 abs. 3 UStG in frage kommen, oder?
die möglichkeit auf den VoSt-Abzug ist doch voraussetzung. diese möglichkeit ist jedoch m.E. nicht gegeben, da die USt nicht in DM & Pf. ausgewiesen wurde, obwohl keine kleinbetragsrechnungen vorliegen.
des weiteren kann keine vorsteuer gezogen werden, da kein leistungsaustausch vorliegt. bei verlangen kann der guthabenfreischaltende ja vom netzbetreiber/provider eine rechnung mit gesonderten ust-ausweis verlangen, soweit das guthaben aktiviert wurde und vertelefoniert werden kann.
wie seht ihr das?
zusatzfrage: die rechtssprechung ist uneinheitlich in bezug auf die möglichkeit der korrektur der rechnung… würdet ihr eine korrekturmöglichkeit sehen, wenn sich das FA komisch hat?
fragen und grüsse
vom showbee