Ich habe ab 01.07.2002 ein Geschäft eröffnet.Nun ist es vorgeschrieben, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben.Ich habe aber vom FA noch keine erhalten.Darf ich da jetzt noch keine Rechnungen ausstellen?
Wer kann mir Auskunft geben?
Hallo,
natürlich kannst Du Rechnungen schreiben. Der Nichtausweis führt nicht dazu, dass man die Vorsteuer nicht ziehen darf.
Ich würde auf die Rechnung schreiben, Steuernummer beantragt, wird nachgereicht.
Ich habe ab 01.07.2002 ein Geschäft eröffnet.Nun ist es
vorgeschrieben, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben.Ich
habe aber vom FA noch keine erhalten.Darf ich da jetzt noch
keine Rechnungen ausstellen?
Wer kann mir Auskunft geben?
Im BMF-Schreiben vom 28.06.2002 - IV B 7 - S 7280 - 151/02 heißt es: „Jeder Unternehmer, dem von einem inländischen Finanzamt eine Steuernummer erteilt wurde und der Rechnungen ausstellt, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist, ist zur Angabe dieser Steuernummer auf der Rechnung verpflichtet.“
Da Dir noch keine Steuernummer erteilt wurde, kannst Du auch keine angeben. Ich stimme meinem Vorredner zu, ich würde auch einen entsprechenden Hinweis anbringen.
Das gesamte BMF-Schreiben kann übrigens als PDF-Datei hier runtergeladen werden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12839/BM…
Grüße
Sebastian
Hallo!
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Grundsätzlich trifft dich eine zivilrechtliche Abrechnungslast beim Erbringen von Leistungen. Wenn Du vom Vertragspartner Geld forderst, kann dein Vertragspartner, sofern Unternehmer, eine Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis fordern. Infolgedessen musst Du im Zweifel sogar eine Rechnung ausstellen.
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Was nicht existiert, kann nicht angegeben werden.
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Sicher erscheint der freiwillige Hinweis auf eine noch zu erteilende Steuernummer auf den ersten Blick sinnvoll. Auf den zweiten Blick würde ich praktisch eher davon abraten, da Du damit gerade die Aufmerksamkeit auf Dich ziehst. Gibst Du die StNr. nämlich nicht an, könnte es sich um ein Versehen handeln. Erklärst Du hingegen, dass Du noch keine StNr. hast, outest Du Dich einerseits als Anfänger gegenüber dem Vertragspartner und andererseits erregst Du auch bei der dies prüfenden Behörde besondere Aufmerksamkeit. Häufig genug sind gerade solche Firmen zwielichtig, die nie über das Gründungsstadium hinauskommen…
Ciao!
Nemo
Ich habe ab 01.07.2002 ein Geschäft eröffnet.Nun ist es
vorgeschrieben, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben.Ich
habe aber vom FA noch keine erhalten.Darf ich da jetzt noch
keine Rechnungen ausstellen?
Wer kann mir Auskunft geben?
Ging mir genauso.
Lösung: Ruf beim Finanzamt an und schildere den Fall (ACHTUNG: Als ich dort anrief wusste von der Regelung noch keiner!), also sag’ Ihnen, dass das so im neuen UStG steht.
Danach bin ich einfach zum Sachbearbeiter marschiert und er hat mir sofort eine Stuernummer ausgestellt.
Ciao
Kaj
Hallo,
natürlich kannst Du Rechnungen schreiben. Der Nichtausweis
führt nicht dazu, dass man die Vorsteuer nicht ziehen darf.
Wo steht das?
Gruss
Wolfgang
Wo steht das?
Gruss
Wolfgang
hi,
im aktuellen BMF schreiben:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12839/BM…
hier stehts unter Nr. 6:
„Die Angabe der Steuernummer nach § 14 Abs. 1a UStG ist nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. […]“
gruss vom
showbee
.)