Schulden: Müssen die Erben aufkommen?

Ich habe eine Frage, es geht um einen Freund von mir:

Angenommen, jemand hat hohe Kreditschulden bei Banken (im Bereich über 10 000,-), und er verstirbt.

Können die Banken seine Erben, insbesondere seine Kinder, für diese Schulden zur Verantwortung ziehen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Tips.
Lieben Gruß, Nike

Natürlich können die Banken das, es gibt nur einen Ausweg:
Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Todestag (bzw wenn man davon erfahren hat) ausgeschlagen werden, also sofort zum Amtsgericht und dort das nötige unternehmen.
Ansonsten ist man der Dumme bei der Bank!
Also: Bei jeder (!) Erbschaft nachforschen, ob der Wert des Nachlasses den Wert der Schulden übersteigt!

Gruß
Peter

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Natürlich können die Banken das, es gibt
nur einen Ausweg:
Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen
nach dem Todestag (bzw wenn man davon
erfahren hat) ausgeschlagen werden, also
sofort zum Amtsgericht und dort das
nötige unternehmen.
Ansonsten ist man der Dumme bei der Bank!
Also: Bei jeder (!) Erbschaft
nachforschen, ob der Wert des Nachlasses
den Wert der Schulden übersteigt!
Peter

ups. Danke, ich hab’s gleich weitergeleitet. Nun noch eine Folgefrage: Kann man denn ein Erbe so einfach ausschlagen?

Noch mal Danke im Voraus, :smile:
Nike

Logisch…

ups. Danke, ich hab’s gleich
weitergeleitet. Nun noch eine Folgefrage:
Kann man denn ein Erbe so einfach
ausschlagen?

Klar kann man. Wenn dann allerdings beim Wohnungausräumen die Million unter der Matratze gefunden wird, kriegt man auch davon nix! :wink:

Gruß
Stefan

Natürlich können die Banken das, es gibt
nur einen Ausweg:
Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen
nach dem Todestag (bzw wenn man davon
erfahren hat) ausgeschlagen werden, also
sofort zum Amtsgericht und dort das
nötige unternehmen.
Ansonsten ist man der Dumme bei der Bank!
Also: Bei jeder (!) Erbschaft
nachforschen, ob der Wert des Nachlasses
den Wert der Schulden übersteigt!
Peter

Hallo,

ich möchte mich der ersten Antwort anschliesen, aber noch folgendes dazufügen:

Sollte z. B. eine Firma oder höhere Schulden mit im Spiel sein, die das Ganze ein wenig unübersichtlich machen, dann besteht die Möglichkeit, bei Gericht einen sogenannten „Nachlaßverwalter“ zu beantragen. Dieser hilft Ihnen dann, erst einmal einen Überblick zu gewinnen, so daß Sie vorab wissen, ob sich eine Annahme rentieren würde.
Ich kann Ihnen allerdings nicht sagen, ob und wieviel dieser Nachlaßverwalter kostet. Dieses allerdings können Sie beim Nachlaßgericht erfragen.

Mit freundlichem Gruß

Robert Gleich

ups. Danke, ich hab’s gleich
weitergeleitet. Nun noch eine Folgefrage:
Kann man denn ein Erbe so einfach
ausschlagen?

Noch mal Danke im Voraus, :smile:
Nike

Vielen Dank!
… an alle, die Auskunft gegeben haben. Ich habe es gleich an meinen Bekannten weitergeleitet, der jetzt weiß, was er tun muß, sobald er die Nachricht vom Tod des betreffenden Erblassers bekommt.

Danke für die schnelle Hilfe!

Liebe Grüße, Nike