Natürlich können die Banken das, es gibt nur einen Ausweg:
Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Todestag (bzw wenn man davon erfahren hat) ausgeschlagen werden, also sofort zum Amtsgericht und dort das nötige unternehmen.
Ansonsten ist man der Dumme bei der Bank!
Also: Bei jeder (!) Erbschaft nachforschen, ob der Wert des Nachlasses den Wert der Schulden übersteigt!
Gruß
Peter
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Natürlich können die Banken das, es gibt
nur einen Ausweg:
Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen
nach dem Todestag (bzw wenn man davon
erfahren hat) ausgeschlagen werden, also
sofort zum Amtsgericht und dort das
nötige unternehmen.
Ansonsten ist man der Dumme bei der Bank!
Also: Bei jeder (!) Erbschaft
nachforschen, ob der Wert des Nachlasses
den Wert der Schulden übersteigt!
Peter
ups. Danke, ich hab’s gleich weitergeleitet. Nun noch eine Folgefrage: Kann man denn ein Erbe so einfach ausschlagen?
Natürlich können die Banken das, es gibt
nur einen Ausweg:
Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen
nach dem Todestag (bzw wenn man davon
erfahren hat) ausgeschlagen werden, also
sofort zum Amtsgericht und dort das
nötige unternehmen.
Ansonsten ist man der Dumme bei der Bank!
Also: Bei jeder (!) Erbschaft
nachforschen, ob der Wert des Nachlasses
den Wert der Schulden übersteigt!
Peter
Hallo,
ich möchte mich der ersten Antwort anschliesen, aber noch folgendes dazufügen:
Sollte z. B. eine Firma oder höhere Schulden mit im Spiel sein, die das Ganze ein wenig unübersichtlich machen, dann besteht die Möglichkeit, bei Gericht einen sogenannten „Nachlaßverwalter“ zu beantragen. Dieser hilft Ihnen dann, erst einmal einen Überblick zu gewinnen, so daß Sie vorab wissen, ob sich eine Annahme rentieren würde.
Ich kann Ihnen allerdings nicht sagen, ob und wieviel dieser Nachlaßverwalter kostet. Dieses allerdings können Sie beim Nachlaßgericht erfragen.
Mit freundlichem Gruß
Robert Gleich
ups. Danke, ich hab’s gleich
weitergeleitet. Nun noch eine Folgefrage:
Kann man denn ein Erbe so einfach
ausschlagen?
Vielen Dank!
… an alle, die Auskunft gegeben haben. Ich habe es gleich an meinen Bekannten weitergeleitet, der jetzt weiß, was er tun muß, sobald er die Nachricht vom Tod des betreffenden Erblassers bekommt.