Hallo Expertengemeinde,
mit dem StEntlG 1999/2000/2001 wurde die hälftige Begrenzung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge eingeführt, die privat mitgenutzt werden. Mit der Begrenzung des Vorsteuerabzugs entfällt für Fahrzeuge, die ab dem 1.4.1999 angeschafft wurden, die Eigenverbrauchbesteuerung.
Kann mir jemand mal ein Beispiel vorrechnen? Insbesondere interessiert mich, ob der Privatanteil von den Gesamtkosten incl. USt. oder ohne USt. berechnet wird.
Bsp.:
Unternehmer fährt in einem Monat 2859 km betrieblich und 489 km privat. Er hat folgende Kfz-Kosten: 697,12 EUR steuerfreie Kosten, 364,02 EUR steuerpfl. Kosten Netto, dazu 58,64 EUR USt.
Der Privatanteil beträgt also 14,6% von x EUR. Was ist x?
Winfried