Vorsteuerabzugsbegrenzung auf 50%

Hallo Expertengemeinde,

mit dem StEntlG 1999/2000/2001 wurde die hälftige Begrenzung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge eingeführt, die privat mitgenutzt werden. Mit der Begrenzung des Vorsteuerabzugs entfällt für Fahrzeuge, die ab dem 1.4.1999 angeschafft wurden, die Eigenverbrauchbesteuerung.

Kann mir jemand mal ein Beispiel vorrechnen? Insbesondere interessiert mich, ob der Privatanteil von den Gesamtkosten incl. USt. oder ohne USt. berechnet wird.

Bsp.:
Unternehmer fährt in einem Monat 2859 km betrieblich und 489 km privat. Er hat folgende Kfz-Kosten: 697,12 EUR steuerfreie Kosten, 364,02 EUR steuerpfl. Kosten Netto, dazu 58,64 EUR USt.

Der Privatanteil beträgt also 14,6% von x EUR. Was ist x?

Winfried

hi winfried,

wenn du die variante anwendest (zur nichtanwendung und den folgen siehe im archiv), dann geht das wie folgt:

kosten ohne ust gehen ja netto in die ausgaben, kosten die mit ust belastet sind, gehen auch mit anteil der vorsteuer in die ausgaben.

bsp.

p.a.

900 euro versicherung
100 euro steuern

macht 1000 euro ausgaben ohne ust

dazu lfd. kosten 11.600 euro, darin enthalten 1.600 euro vorsteuern, welche zu 50% abziehbar sind. ergo gehen in die kosten 10.000 + (1.600 * 50%) = 10.800.

summe der kosten (ohne berücksichtigung von AfA), also 11.800,-.

auf diesen betrag wendet man dann den nutzungsanteil privat lt. fahrtenbuch an (hier deine 14,6%)…

auf den privaten nutzungsanteil entfaellt dann natuerlich keine ust mehr.

gruss vom

showbee