Erbschaftssteuer

Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung. Diese gehört zu gleichen Teilen uns beiden.
Sollte einer von uns beiden vor dem Anderen sterben, so soll der Anteil des Verstorbenen an den anderen übergehen. Wie sieht es mit den Kindern aus (erben diese?) und muß für die Erbschaft der Hinterbliebene Erbschaftssteuer zahlen?
Muß ein Testament handschriftlich angefertigt werden oder sieht es heutzutage anders aus?

Hallo,

das Testament muß handschriftlich geschrieben sein und muß Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Generell haben Lebensgefährten einen Freibetrag von DM 10.000,–. Wenn Sie in Ihrem Testament festlegen, daß die halbe ETW an den Überlebenden vererbt werden soll, dann steht den Kindern zumindest der Pflichtteil zu (ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles). Das heißt, sollten Sie zwei Kinder haben (ich nehme an, daß Sie nicht mehr mit einer anderen Person verheiratet sind) würde das Erbe von Ihnen je zur Hälfte auf die Kinder übergehen. Werden Sie im Testament „enterbt“, können Sie zumindest den Pflichtteil fordern, das heißt die Hälfte von der Hälfte, also ein Viertel !!! Das könnte unter Umständen für den Lebenspartner bedeuten, daß er wegen Geldmangel die ETW verkaufen muß, um den Kindern ihren Pflichtteil auzahlen zu können. Ich würde Ihnen empfehlen, mit diesem Problem zu einem guten Rechtsanwalt bzw. Notar zu gehen, der Ihnen auf Ihre Wünsche hin das dementsprechende Testament aufsetzen kann. Außerdem wäre es nicht schlecht, wenn Sie heiraten würden, dann nämlich könnten Sie ein sogenanntes „Berliner Testament“ erstellen.
Das heißt, das Sie sich zuerst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, und erst dann (wenn beide Ehepartner verstorben sind) die Kinder erben. Dem Ehepartner steht jeweils ein Freibetrag von zur Zeit DM 600.000,-- zu. Den Kindern pro verstorbenem Elternteil DM 300.000,–.
Sollten Sie diese Frage gestellt haben, weil Sie nicht möchten, daß Ihre Kinder erben, ist ein Rechtsanwalt zu empfehlen!

Sollten Sie allerdings wollen, daß Ihre Kinder erben, lassen Sie sich eines gesagt sein: „Man nimmt lieber aus einer warmen Hand, anstatt aus einer kalten“!!!

Die Schenkungsfreibeträge in unserem Land sind nämlich auch nicht zu verachten! Und wenn Sie frühzeitig dran sind, dann zahlen Ihre Kinder nämlich gar keine Erbschaftssteuer. (Freibetrag pro Kind pro Elternteil DM 300.000,-- auf die Dauer von 10 Jahren) !!!

In der aktuellen FOCUS ( Ausgabe Nr. 2 vom 10.Januar 2000 ) steht zu diesem Thema auch sehr viel geschrieben !!!

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte.

Viel Glück beim Vererben.

MfG

Gleich Robert

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