Steuererstattung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Hallo www.ler,
ich bin rückwirkend auch für das Jahr 2001 noch mit „G“ anerkannt worden. Dazu bekam ich dann eine Bescheinigung, dass ich nur noch die halbe Kfz.Steuer zu zahlen brauche.

Frage: Die Bearbeiterin vom Versorgungsamt meinte, damit und mit dem Ausweis einfach zum Finanzamt gehen und für 2001 und 2002 sofort die Erstattung auszahlen lassen. Ist das richtig so?

Danke chris

Hallo!

Der im Ausweis festgestellte Grad der Behinderung sollte m. E. ein „Grundlagenbescheid“ sein. Bei Grundlagenbescheiden ist eine rückwirkende Änderung des Folgebescheides (KfzSt-Bescheid) möglich und geboten.
Wenn das tatsächlich so sein sollte, wird der Bescheid geändert und der Differenzbetrag erstattet. (Sofortiges Bargeld wird sicher nicht ausgehändigt.)

Ciao!
Nemo

Hi,
probiers doch einfach aus. Falls es Probleme gibt, kannst du dich ja nochmal melden.
Viele Grüße
Cirwalda

Behindertenbescheid ist GrundlagenB. owT: showbee

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