Zinsloses Darlehen ans FA?

Moin zusammen!

Irgendwie ist es jedes Jahr das gleiche: Da bekommt man im Juli und Dezember die vertraglich versprochenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und so richtig freuen tuen sich darüber nur der Finanzminister und die SV-Träger.

Ist es eigentlich korrekt, das sowohl Steuern als auch SV-Beiträge in den Monaten mit höheren Zahlungen als üblich so berechnet werden, das immer der für den AN ungünstigste Rest verbleibt?

Nur als Beispiel, für den Fall, das ich mich unverständlich ausgedrückt haben sollte:

Steuern werden ja eigentlich in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen berechnet. Monatlich zahle ich demzufolge einen Abschlag auf die prognostizierte Jahressteuerschuld. Aufgrund des progressiven Steuersystems in D steigt mit ansteigendem Jahreseinkommen der prozentuale Steuersatz. Logische Folge: Wer mehr verdient, zahlt prozentual auch mehr Steuern.

Der Einfachheit unterstelle ich mal folgende Steuertabelle (unrealistisch, zeigt aber was ich meine):

Einkommen p.a. Steuersatz
24.000 € 25,0%
26.000 € 27,5,0%
28.000 € 30,0%
. .
. .
. .
48.000 € 50,0%

Wenn ich jetzt also monatlich üblicherweise 2.000€ verdiene, habe ich ein prognostiziertes Jahreseinkommen von 24.000€ und zahle daraus 25% Steuern. Macht eine monatliche Steuerlast von 500€ (nach der Formel Jahreseinkommen x 25% / 12).
Bekomme ich jetzt im Juli statt der üblichen Summe 4.000€ gezahlt, dann ergäbe mein prognostiziertes Jahreseinkommen eine Summe von 26.000€, ich müßte also 27,5% Steuern zahlen. Monatlich wären das dann 596€, also 7150€ im Jahr.
Stattdessen werden mir jedoch im Juli nach obiger Steuertabelle satte 2.000€ Steuern einbehalten. Denn der Einfacheit halber wird einfach so getan, als wäre mein Jahreseinkommen 48.000€ (nämlich 4.000€ x 12) und daraus die monatliche Steuervorauszahlung errechnet. Am Jahresende habe ich also insgesamt 11 x 500€ plus 1 x 2.000€ Steuern gezahlt, liege also insgesamt bei 7.500€.
Somit habe ich dem Finanzamt einen zinslosen Kredit von 350€ gewährt, den ich nur auf besonderen Antrag zurückerhalte. Wenn ich selbige Rechnung um ein eventuell gezahltes 14. Gehalt ergänze und die Hochrechnung entsprechend ergänze, dann steigert sich diese Überzahlung bereits auf 600€ pro Jahr, die ich zuviel an Steuern abdrücke.

Jetzt meine Frage: Gibt es irgendeine Richtlinie, mit der man den AG überzeugen könnte, die monatliche Steuervorauszahlung nach dem tatsächlich erwarteten Jahreseinkommen zu berechnen? Oder ist es gar Vorschrift, die Steuervorauszahlung auf diesem für den AN ungünstigen Weg zu errechnen?

Oder habe ich mich gar völlig unverständlich ausgedrückt?

Fragt grüßend

Der Dicke MD.

Hi,

Ist es eigentlich korrekt, das sowohl Steuern als auch
SV-Beiträge in den Monaten mit höheren Zahlungen als üblich so
berechnet werden, das immer der für den AN ungünstigste Rest
verbleibt?

ist nicht so. HAb zwar Dein Beispiel verstanden, aber so wirds nicht gemacht.

Einkommen p.a. Steuersatz
24.000 € 25,0%
26.000 € 27,5,0%
28.000 € 30,0%
. .
. .
. .
48.000 € 50,0%

Du bezahlst (in etwa…)
für 0-12000 € 0% = A
12000-13000 € 21% = B
13000-14000 € 21,5 % = C

Dann bezahlst Du A+B+C… =Steuer.

Bei 2000 € geht das so bis 24000 € = 35 % (fiktive Zahl)

nun kommt Deine Sonderzahlung hinzu, sagen wir 1000 €

24000 - 25000 € = 35,5 % -> dies verteilt sich jetzt aber nicht auf 12 Monate, sondern fällt im Monat der Sonderzahlung an -> deshalb ist es so viel.

Ich hoffe, die Erklärung versteht außer mir noch jemand…
ich kanns aber nicht besser erklären :wink:

Gruß,
Micha

idee
hi dicker,

eine kreative idee haette ich da. wenn es bei dir immer so ist, das du 11 monate gehalt A und einen monat gehalt B erhälst, dann kennst du mittlerweile den lohnsteuerabzug der auf die differenz von B zu A entfällt und die erstattung welche sich ergibt, wenn du eine veranlagung gemacht hast.

bsp. wie vor, gehalt 2.000 euro, klasse I, keine kinder und keine kirche. macht lt. tabelle ca. lohnsteuer & soli von 310 euro.

im dezember gibt es nun jedoch 4.000 euro, hierauf entfallen dann ca. 1050 euro.

im jahr hast du nun also 4460 als lohnsteuern vorausbezahlt. sagen wir, nach der einkommensteuerveranlagung ergibt sich (wenn man höhere werbungskosten über dem pauschbetrag etc. weglässt) eine erstattung von 500 euro, welche voll auf der erhöhten zahlung beruhen.

nun folgender vorschlag, hochrechnung gemacht mit genauen zahlen anhand des letzten bescheides fürs aktuelle jahr. ca. einkommensteuer vorausberechnet und verprobt, welcher zusäzliche werbungskostenpauschbetrag in die karte muss. denk dir gründe für einen erhöhten eintrag aus (mache sie plausibel) und übers ganze jahr werden dann nur soviele steuern vorausbezahlt wie am ende des jahres auch das FA ca. festsetzt.

effekt: in den 12 monaten zahlst immer weniger steuern, im saldo also die 500,- weniger. obwohl die zahlung in monat 12 voll zuschlägt, juckts dich nicht.

problem: spätestens nach 2 jahren wird das FA fragen, warum du bitte schön so einen hohen freibetrag eintragen lassen willst, obwohl in der veranlagung nichts steht…

aber wie gesagt, dann in 2 jahren :wink:

gruss vom

showbee

Lohnsteuer-Jahresausgleich durch ArbG
Hallo!

Die einzige gesetzlich vorgesehene Lösung außerhalb der Steuererklärung ist der Jahresausgleich durch den Arbeitgeber (§42b EStG). Aber der kann natürlich auch erst am Jahresende erfolgen…

Ciao!
Nemo