Moin zusammen!
Irgendwie ist es jedes Jahr das gleiche: Da bekommt man im Juli und Dezember die vertraglich versprochenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und so richtig freuen tuen sich darüber nur der Finanzminister und die SV-Träger.
Ist es eigentlich korrekt, das sowohl Steuern als auch SV-Beiträge in den Monaten mit höheren Zahlungen als üblich so berechnet werden, das immer der für den AN ungünstigste Rest verbleibt?
Nur als Beispiel, für den Fall, das ich mich unverständlich ausgedrückt haben sollte:
Steuern werden ja eigentlich in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen berechnet. Monatlich zahle ich demzufolge einen Abschlag auf die prognostizierte Jahressteuerschuld. Aufgrund des progressiven Steuersystems in D steigt mit ansteigendem Jahreseinkommen der prozentuale Steuersatz. Logische Folge: Wer mehr verdient, zahlt prozentual auch mehr Steuern.
Der Einfachheit unterstelle ich mal folgende Steuertabelle (unrealistisch, zeigt aber was ich meine):
Einkommen p.a. Steuersatz
24.000 € 25,0%
26.000 € 27,5,0%
28.000 € 30,0%
. .
. .
. .
48.000 € 50,0%
Wenn ich jetzt also monatlich üblicherweise 2.000€ verdiene, habe ich ein prognostiziertes Jahreseinkommen von 24.000€ und zahle daraus 25% Steuern. Macht eine monatliche Steuerlast von 500€ (nach der Formel Jahreseinkommen x 25% / 12).
Bekomme ich jetzt im Juli statt der üblichen Summe 4.000€ gezahlt, dann ergäbe mein prognostiziertes Jahreseinkommen eine Summe von 26.000€, ich müßte also 27,5% Steuern zahlen. Monatlich wären das dann 596€, also 7150€ im Jahr.
Stattdessen werden mir jedoch im Juli nach obiger Steuertabelle satte 2.000€ Steuern einbehalten. Denn der Einfacheit halber wird einfach so getan, als wäre mein Jahreseinkommen 48.000€ (nämlich 4.000€ x 12) und daraus die monatliche Steuervorauszahlung errechnet. Am Jahresende habe ich also insgesamt 11 x 500€ plus 1 x 2.000€ Steuern gezahlt, liege also insgesamt bei 7.500€.
Somit habe ich dem Finanzamt einen zinslosen Kredit von 350€ gewährt, den ich nur auf besonderen Antrag zurückerhalte. Wenn ich selbige Rechnung um ein eventuell gezahltes 14. Gehalt ergänze und die Hochrechnung entsprechend ergänze, dann steigert sich diese Überzahlung bereits auf 600€ pro Jahr, die ich zuviel an Steuern abdrücke.
Jetzt meine Frage: Gibt es irgendeine Richtlinie, mit der man den AG überzeugen könnte, die monatliche Steuervorauszahlung nach dem tatsächlich erwarteten Jahreseinkommen zu berechnen? Oder ist es gar Vorschrift, die Steuervorauszahlung auf diesem für den AN ungünstigen Weg zu errechnen?
Oder habe ich mich gar völlig unverständlich ausgedrückt?
Fragt grüßend
Der Dicke MD.
