Hallo !
Wie verbucht man in der EÜR MwSt - Vorauszahlungen / Erstattungen an/vom Finanzamt ? Ganz normal als Betriebseinnahmen / -ausgaben mit 0% MwSt. ?
Alexander
Hallo !
Wie verbucht man in der EÜR MwSt - Vorauszahlungen / Erstattungen an/vom Finanzamt ? Ganz normal als Betriebseinnahmen / -ausgaben mit 0% MwSt. ?
Alexander
hi alex,
korrekt. bei gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG ist wie folgt zu verfahren:
eingenommene UST = betriebseinnahmen
verauslagte VoSt = betriebsausgaben
ustzahlungen an FA = betriebsausgaben
ustzahlungen vom FA = betriebsausgaben
das jeweils bei zufluss/abfluss. hieraus erfolgt eine gleiche neutralisierung der umsatzsteuer jedoch phasenverschoben im vergleich zur bilanzierung, in der die ust immer „durchlaufender posten“ ist.
gruss vom
showbee
p.s. ust enthaelt natuerlich kein ust mehr und ist netto zu buchen…
Tippfehler …
ustzahlungen vom FA = betriebsausgaben,
gemeint sind natürlich betriebsEINNAHMEN.
Ciao!
Nemo
Vielen Dank o.w.T.
.
kommt von copy & paste, hast recht
owT…
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