ACHTUNG ÄNDERUNG!!!
Und bzgl. Stkl. 1 und 2:
Man kann sich mit der Kindesmutter ja einigen, die „2“ auf den
Kindesvater zu übertragen - insbesondere, solange die Frau
nicht berufstätig ist… na ja, ab 2005 sowieso Geschichte…
hi ralf,
diese erkenntnis ist mittlerweile überholt!!!
der besagte § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG wurde gestrichen.
es ist somit wieder möglich die lohnsteuerklasse II in 2002 zu bekommen, auch wenn man sie in 2001 nicht hatte oder haette haben muessen.
die steuerkl. II macht der haushaltsfreibetrag aus, dieser wird bis 2004 gesenkt und ab 2005 gestrichen. nun dürfen aber alle alleinerziehende in den sich verschlechternden genuss der klasse II kommen.
der HHFB entwickelt sich wie folgt:
2001 = 5.616 DM = 2.871 EUR
2002 = 2.916 EUR
2003 = 2.340 EUR
2004 = 1.188 EUR
2005 ff. = 0,00 EUR
warum er nun in 2002 im vergleich zu 2001 leicht angehoben wurde,
kann ich mir auch nicht erklären, vielleicht lag es daran, das man
die nicht neuen st.-kl- II mit einkalkuliert hat, was für den rest natuerlich gut war… gekürzt wird er dann erst auf 80, dann auf 40 und dann auf 0%…
achso, der besagte satz wurde im rahmen des „5. gesetzes zur
änderung des steuerbeamten-ausbildungsgesetzes“ gestrichen…
passt so schön rein eine änderung des EStG …
aber dafür wurde ja im gesetzgebungsverfahren noch " und zur Änderung von Steuergesetzen" drangehangen.
nun kann der staat nur hoffen, das viele verprellte steuerkartenwechsler die nun in der klasse I die lohnsteuer zahlen, obwohl klasse II zusteht, KEINE veranlagung beantragen und einkommensteuererstattungen beantragen. wieder ein nicht einkalkulierter posten im haushaltsloch ;(
gruss vom
showbee