Abgabefrist für Steuererklärung

Hallo Leute,

folgende Frage stelle ich mir schon seit Jahren:

Warum gibt es zwei verschiedene Fristen für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung? Einmal der 31.5, wenn ich alles alleine ausfülle, und dann der 30.9., wenn mir ein Steuerberater hilft. Leuchtet ja ein, wenn ich Termine vereinbaren muß, daß das dann länger dauert…aber:

Solange ich meine Erklärung beim FA nicht abgegeben habe, weiß doch niemand, ob ich alleine daran bastele oder mir Hilfe hole. Wenn ich es alleine nicht bis 31.5. schaffe, müßte ich theoretisch einen Antrag auf Verlängerung stellen. Diesem Antrag muß auch bis mindestens 30.9. entsprochen werden - also irgendwie unsinniger Papierkram oder altes Obrigkeitendenken.
Wenn ich aber meinen Antrag zwischen dem 31.5. und dem 30.9. OHNE Unterschrift eines Steuerberaters abgebe - was dann??
Nichts , aber auch garnicht!!!
Wozu also die unsinnigen Fristen. Ich könnte doch die Absicht haben, mir fachkundige Hilfe zu holen, es mir kurz vor dem 30.9. aber anders überlegen und das Teil selber ausfüllen - ist auch oK.

Aus der Hundeerziehung kenne ich die Grundregel: „Nur Regeln aufstellen bzw. Befehle geben, deren Umsetzung ich auch durchsetzen kann - sonst mache ich mich lächerlich und werde nicht mehr ernst genommen.“

Irgendwie sehe ich da Parallelen - Ihr auch.

In diesem nicht ganz ernst gemeinten Sinne

Viele Grüße und hoffentlich viele Antworten

Gordie

Hallo Leute,

folgende Frage stelle ich mir schon seit Jahren:

Warum gibt es zwei verschiedene Fristen für die Abgabe der
Einkommenssteuererklärung?

Es gibt nur 1 Frist nach § 149 Abgabenordnung, nämlich 5 Monate nach Ablauf des Steuerjahres (Ausnahme bei abweichendem Wirtschaftsjahr). Die Abgabe bis zum 30.09. durch Steuerberater ist bereits eine (konkludent) gewährte Fristverlängerung.

Solange ich meine Erklärung beim FA nicht abgegeben habe, weiß
doch niemand, ob ich alleine daran bastele oder mir Hilfe
hole.

Eben drum! Es ist eine Regelung zur Vereinfachung des Verfahrens.

Dieser
Antrag muß auch bis mindestens 30.9. entsprochen werden - also
irgendwie unsinniger Papierkram oder altes Obrigkeitendenken.
Wenn ich aber meinen Antrag zwischen dem 31.5. und dem 30.9.
OHNE Unterschrift eines Steuerberaters abgebe - was dann??
Nichts , aber auch garnicht!!!

Nicht immer. Die frühere Abgabe der Steuererklärung kann durchaus angeordnet werden; bspw. wenn Unzuverlässigkeit vorliegt. Das FA hat grundsätzlich auch die Möglichkeit Verspätungszuschläge (im Fall von Nachzahlungen) zu erheben, wenn nach dem 31.05. eingereicht wird. Es wird aber nur in begründeten Ausnahmefällen praktiziert.

Wozu also die unsinnigen Fristen. Ich könnte doch die Absicht
haben, mir fachkundige Hilfe zu holen, es mir kurz vor dem
30.9. aber anders überlegen und das Teil selber ausfüllen -
ist auch oK.

Es passiert bei Veranlagungen mit Erstattung in der Regel auch nichts, wenn der Termin 30.09. überschritten wird; es sei denn, es wird extrem verzögert. Dann kann Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.

Es geht nur darum, diejenigen mit Pönale belegen zu können, die bewußt verspätet einreichen, weil hohe Nachzahlungen erwartet werden. Ohne Fristenregelung hätte das FA keine Möglichkeit diese Leute zu „erziehen“. Das ganze hat also durchaus einen Sinn.

Gruß
Wolfgang

Schlecht informiert
Hallo!

Es gibt nur eine gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung: 5 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres.

Alles andere sind zulässige Fristverlängerungen, die den Steuerberatern die Arbeit erleichtern sollen, denn der 31.5. wäre sonst nie einzuhalten.

Ciao!
Nemo

:wink: hatte sich wohl gerade erledigt… (owT)