Hallo,
ich hatte von Anfang 6/2001 bis Ende 4/2002 eine Arbeitsstätte, die sich ca. 290 km (einfach) von meinem Wohnsitz befunden hat. Mein Arbeitgeber hat mir in dieser Zeit ein Hotelzimmer(1 Monat) und für den Rest der Zeit eine möblierte Wohnung gestellt gehabt. Meinen Wohnsitz habe ich am alten Ort belassen und keinen Zweitwohnsitz angemeldet gehabt.
Mittlerweile habe ich meine Steuererklärung abgegeben und das Finanzamt möchte jetzt, daß ich meine angegebenen Fahrten am Wochenende (Freitags nachhause, Sonntags wieder zurück) mit der Bahn irgendwie nachweise. Telefonisch wurde mir vom FA gesagt, ich soll eine schriftliche Auskunft von der Bahn vorlegen, wieviel die Tickets gekostet haben, mir selber liegen leider nicht mehr alle Tickets vor. Auch eine Kopie des Mietvertrages (Arbeitgeber/Vermieter) soll ich vorlegen. Ich habe mal gehört, daß Fahrtkosten zur Arbeitsstätte abgesetzt werden können und bis 10.000 DM nicht explizit nachzuweisen sind.
Ausserdem wurde mir schon telefonisch erklärt, daß man meiner Steuererklärung nicht glaubt. Die Fahrtkosten seien so hoch, tja logisch sind die bei der Strecke hoch. Warum ich keine Bahncard geholt hätte und immer Einzelfahrscheine gekauft hätte, wurde ich gefragt. Warum ist die Banane krumm?.. Muß ich das alles nachweisen? Ich bin ja nur ein kleiner Angestelltenfuzzi!
Danke & Gruß
Hallo,
unabhängig von deiner Frage, die ich dir im Detail leider nicht beantworten kann, scheint es immer noch Leute im Finanzamt zu geben, die nicht wissen, daß es dem Steurzahler freigestellt ist, wie er sein suer verdientes Geld ausgibt.
Notfalls mußt du halt eine Erklärung (evtl. an Eides statt) abgeben, daß du wirklich jedes Wochenende gefahren bist, die dir deine Familie wahrscheinlich sogar bestätigen wird, womit du sogar (im Gegensatz zum FA) Zeugen hast.
Konz schrieb zu einem ähnlichen Thema, daß es dem FA egal sein muß, wie du dein Arbeitszimmer ausstattest (Perserteppich, Massivholzmöbel, …) hat das FA nicht zu hinterfragen, wichtig ist nur, daß du dein Arbeitszimmer mit den Dingen ausstattest, nicht dein Wohnzimmer. Diese Regelung wurde allerdings zwischenzeitlich geändert, weil der Normalbürger kein Arbeitszimmer mehr absetzten kann.
Cu Rene