Ab wann sollte man einen Steuerberater beauftragen

Hallo,

gibt es eine pi*Daumen Regel, nach der man einen Steuerberater beauftragen sollte, um das maximale aus seiner zu zahlenden bzw. zu erwartenden Steuerrückerstattung herauszuholen?

Gruß

EB

Immer o.w.T.

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Hallo,

obwohl es gegen meine eigenen Interessen läuft, würde ich das so nicht stehen lassen. Eine simple Antragsveranlagung mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ein paar Werbungskosten ist durchaus selbst beherrschbar. Vielleicht geht man einmal zum Steuerberater und macht das dann in Folgejahren selbst.

Bei komplexeren Fällen mit mehreren Einkunftsarten sollte dann schon der Rat des Fachmanns eingeholt werden. Es kommt dabei immer auf das eigene Rechtsschutzbedürfnis an. Der Steuerberater haftet ja auch für Fehler und Fristversäumnisse. Das geht beim „Selbermachen“ natürlich nicht.

Entscheidend ist auch, wie man sich dem Thema Steuern genähert hat. Wer keinerlei Zugang und Interesse zum Steuerrecht hat, sollte es dann auch lieber lassen.

Gruß
Wolfgang

rehi,

wolfgang bringt es schon auf den punkt. dazusagen will ich eigentlich nur, das der steuerberater immer als steuererklärer, jahresabschlussersteller und buchführer angesehen wird. bei diesen dingen geht es aber nur noch darum, geschehene tatsachen der besteuerung „passend“ zu machen. der steuerberater sollte prinzipielle als steuerstratege und gestaltungsplaner angesehen werden, dessen letzte aufgabe dann darin besteht, das geplante nach durchführung auch der besteuerung zuzuführen.

der steuerberater in einer arbeitnehmerveranlagung ist meist nur genauso firm wie ein lohnsteuerhilfeverein. i.d.R. werden diese arbeiten bei einem steuerberater auf komplett von den angestellten bearbeitet (also durch solche personen, die auch eine LStHiVerein leiten können)…

gruss vom

showbee

Guten Morgen Wolfgang
irgendwie stösst mir deine Antwort gewaltig auf, denn ich habe selbst die bittere Erfahrung machen müssen, dass ich nacheinander 2 recht bekannte und große Steuerberaterkanzleien hatte, und nur 20 % der Summen zurückerstattet bekam, die ich als ich es mit ner Steuer-CD-Rom selbst gemacht hatte bekam (was allerdings doch wesentlich länger dauerte, bis ich das Programm so durchgeackert hatte; in einem Jahr sass ich doch geschlagene 4 Tage fast durchgehend daran, habe den Jahreswechsel und alle Feierei verpasst … aber der Erfolg entschuldigte dies)

obwohl es gegen meine eigenen Interessen läuft, würde ich das
so nicht stehen lassen. Eine simple Antragsveranlagung mit
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ein paar
Werbungskosten ist durchaus selbst beherrschbar.

Das ist mein Reden.

Vielleicht

geht man einmal zum Steuerberater und macht das dann in
Folgejahren selbst.

Bei komplexeren Fällen mit mehreren Einkunftsarten sollte dann
schon der Rat des Fachmanns eingeholt werden. Es kommt dabei
immer auf das eigene Rechtsschutzbedürfnis an. Der
Steuerberater haftet

Gerade vor ein paar Tagen ist an dieser Stelle gepostet worden, dass der Steuerzahler ausschließlich haftet — oder war das falsch? Meine beiden Steuerberater habe ich ja darauf angesprochen, dass z.B. meine Schwerbehinderungmöglichkeiten bei den Fahrkosten nicht berücksichtigt worden sind… nix mit Haftung sonder der lapidare Satz, dass hätte ich wissen müssen und das Büro darauf aufmerksam machen. Und wenn ich alle steuerlichen Ausnahmevorschriften selber wissen muss — wozu dann den Steuerberater???

Ich habe da eine gespaltene Meinung…

Gruß Chris

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