Hallo,
ist mit der Euroeinführung auch der Restbuchwert abgeschriebener Teile auch auf € 1 geändert worden? Müssen Dinge die jetzt auf € 0.51 (DM 1) in den zukünftigen Bilanzen dann auch mit € 1 bewertet werden?
Cu Rene
Hallo,
ist mit der Euroeinführung auch der Restbuchwert abgeschriebener Teile auch auf € 1 geändert worden? Müssen Dinge die jetzt auf € 0.51 (DM 1) in den zukünftigen Bilanzen dann auch mit € 1 bewertet werden?
Cu Rene
hi rene,
hier gibt es eine kannbestimmung.
i.d.R. wird es so sein, das mit der bilanz zum 31.12.2001 buchwerte auf glatte DM enden und nun umgerechnet werden müssen. die umrechnung der eröffnungsbilanzwerte per 1.1.2002 erfolgt exakt und gerundet mit dem saldo.
dadurch hast du mit dem 1.1.2002 nur „krumme“ zahlen als buchwerte. gem. Euro-Einführungsschreiben des BMF (Schreiben v. 15.12.1998, IV A3 - S194 - 229/98) hast du eine wahl, ob du nun aus dem krummen betrag einen geraden hochrechnest oder mit dem krummen weiterrechnest.
bsp.
folgende buchwerte stehen per 31.12.2002 in den verschiedenen anlagekonten:
1,- DM
5.000,- DM
10.000,- DM
ergibt nun rechnerisch folgende eröffnungszahlen 1.1.02
0,51 EUR
2.556,46 EUR
5.112,92 EUR
du kannst nun weiter so rechnen oder auch gewinnwirksam (gewinnerhöhend) umstellen auf
1,00 EUR
2.557,00 EUR
5.113,00 EUR
eine abrundung würde ich verneinen, da hier zuviel AfA geltend gemacht würde. der optikheit halber würde ich aber eine gewinnauswirkung von ein paar cent in kauf nehmen (hier 111ct) …
wenn du das schreiben haben willst, mail mich an, ich schicks dir per mail. du dürftest es aber auch unter http://www.bundesfinanzministerium.de finden…
gruss vom
showbee
Danke,
hier gibt es eine kannbestimmung.
Soweit klar.
wenn du das schreiben haben willst, mail mich an, ich schicks
dir per mail. du dürftest es aber auch unter
http://www.bundesfinanzministerium.de finden…
Ich vertraue dir, wenn mir kein weiterer Steuerberater oder das Finazamt was anderes erzählt.
Und jetzt eine Zusatzfrage: Angenommen ich stelle nicht um, und habe bisher linear DM 1000.- abgeschrieben, schreibe ich dann jetzt € 511.29 oder € 511 ab?
Macht zwar alles nicht viel aus, aber sollte halt stimmen.
Cu Rene
zusatzidee zur zusatzfrage
Und jetzt eine Zusatzfrage: Angenommen ich stelle nicht um,
und habe bisher linear DM 1000.- abgeschrieben, schreibe ich
dann jetzt ? 511.29 oder ? 511 ab?
Macht zwar alles nicht viel aus, aber sollte halt stimmen.
rehi,
also, wenn ich das euro-einführungsschreiben recht in erinnerung habe (habe es gerade nicht parat), muss man die historischen anschaffungskosten exakt umrechnen und dahergehend die afa neu berechnen.
insoweit muss ich leider meine gestrige aussage korrigieren. diese zuschreibung ist glaube ich nun besser zu wissen nur bei RESTbuchwerten möglich.
hier die üblichen 1,-- DM.
wenn du nun in vorjahren ein gut für 10.000,- DM gekauft hast und es über 5 jahre linear abschreibst, haettest du exakte 2.000,- afa p.a.
nun stellst du per 1.1.02 um, hast sagen wir noch einen restbuchwert von 4.000,- DM am 31.12.2001.
dann ist der restbuchwert per 1.1.02 gleich 2.045,17 EUR.
die AfA von 2.000,- DM würde nun 1.022,58 EUR betragen. es ist aber besser, die historischen abschreibungen mitumzurechnen, da es ja auch zugänge/abgänge aus dem anlagegut geben kann.
das zeigt sich bei der degr. afa genauer, hier kommen schon unterschiede zu stande…
um aber auf dem teppich zu bleiben, es wird das finanzamt bestimmt nicht rügen, wenn du am ende des jahres 2002 alle wirtschaftsgüter mit ein paar cent zuviel abschreibst, um glatte euro-buchwerte zu bekommen. wenn du es dir leisten kannst, schreibste ein paar cent weniger aber, dann können sie nichts sagen.
bsp. w.o.
1.1. = 2.045,17
AfA = 1.022,58
31.12. = 1.022,59
es wird nun keiner was sagen, wenn du anstatt 1.022,58 einfach 1.023,17 abschreibst um auf glatte 1.022,- zu kommen.
bei der degressiven afa musst du ohnehin von anfang an, neu durchrechnen, da hier ja immer vom restbuchwert in % abgeschrieben wird…
alle klarheiten beseitigt? *feix*
gruss vom
showbee