Hallo Helfer,
sind vorweggenommene Kosten der Vermietung (Abbruch des alten Hauses auf dessen Grundfläche das neue zu vermietende Objekt errichtet wird) im Jahr des Aufwandes absetzbar oder muss ich diese Kosten der AfA-Bemessungsgrundlage zurechnen, somit sie sich erst ab Fertigstellung des neuen Gebäudes steuerlich auswirken?
Dank und Gruß (und Hoffnung)