Hallo,
bei Beträgen bis alt 100,-DM reicht ja der Buchungsbeleg der Bank für abzugsfähige Spenden für das Finanzamt aus.
Wird dieser Betrag direkt auf 51,13 Euro umgerechnet, oder hat sich der Wert verändert?
Danke,
Thomas
Hallo,
bei Beträgen bis alt 100,-DM reicht ja der Buchungsbeleg der Bank für abzugsfähige Spenden für das Finanzamt aus.
Wird dieser Betrag direkt auf 51,13 Euro umgerechnet, oder hat sich der Wert verändert?
Danke,
Thomas
grosszügige rundung!
bei Beträgen bis alt 100,-DM reicht ja der Buchungsbeleg der
Bank für abzugsfähige Spenden für das Finanzamt aus.
hi börni,
deiner spendelust soll nix im wege stehen. der § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV wurde wie folgt geändert:
"Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts,
also, umstellung erfolgte der einfachheit halber 1:1 (Geändert durch das Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000) …
gruss vom
showbee
Gott sei Dank, …
… nicht so grosszügig wie §10c(1)EStG.

gutes beispiel…
das passiert, wenn man 50% der beträge im gesetz (welche publikumswirksam sind) genau oder ziehmlich genau rundet, dann müssen die anderen nach kaufmaennischen gesichtspunkten so gerundet werden, das im saldo keine löcher im haushalt stehen.
ich bin mal gespannt, was der BMF sich einfallen lässt, wenn der bundesrat dem gesetzentwurf zur beibehaltung des haushaltsfreibetrages (mein beitrag weiter unten) zustimmt. da kommen ja im wege der veranlagungen auch schicke guthabensauszahlungen auf den fiskus zu…
gruss vom
showbee
p.s. im übrigen beträgt die rundungsdifferenz doch nur grobe 35% …