über 5 Jahre alter Firmenwagen MWSt. ausweisen?

Hallo,

ich habe eine Frage zur MWSt. Ausweisung.

ich bin vorsteuerabzugsberechtigter Einzelunternehmer, auf den Rechnungen/Bestellungen erscheint meist nur mein Vor- und Zuname ohne Firmenzusatz.

Bereits vor der Unternehmensgründung Mitte 2000 besaß ich einen über 5 Jahre alten PkW welcher zu 80% privat genutzt hat und bei dem die gewerblichen Anteile per Fahrtenbuch mit dem Finanzamt abgerechnet werden.

Nun hatte ich einen Unfall in Frankreich und erwarte den Schadensausgleich. Danach möchte ich den PkW als Unfallwagen verkaufen und mir einen über 5 Jahre alten PkW neu kaufen.

Meine Frage nun hinsichtlich der MWSt.:

VERKAUF:

Muss ich beim Verkauf des PKW die MWSt. ausweisen und ans Finanzamt abführen? Ich besaß ja diesen schon vor der Unternehmensgründung und benutze ihn ja auch nur laut Fahrtenbuch 20% gewerblich. Außerdem kann man aufgrund des PKW-Alters ja auch nichts mehr abschreiben. Ist der PKW hinsichtlich der Ausweisung der MWSt. nun als privat oder gewerblich zu betrachten?

Was ist der Unterschied wenn ich den PKW an einen Privatmann oder an eine KFZ-Firma verkaufe? Muss ich auch bei dem Privatmann die MWSt. ausweisen?

KAUF des PKW (über 5 Jahre alt):

Kann ich bei ausgewiesener MWSt. die Vorsteuer geltend machen obwohl ich den PKW nur 20% gewerblich laut Fahrtenbuch nutzen werde?

DANKE FÜR DIE ANTWORT!

Hallo!

Für den alten Wagen gilt:
Wurde für Reparaturen und ähnliches ein Vorsteuerabzug geltend gemacht (davon ist wohl auszugehen), ist das Fahrzeug im vollen Umfang dem Unternehmensvermögen zugeordet worden.
=> Folge: steuerpflichtige Lieferung, vgl.siehe Posting von vorgestern (über Posting „echt?“)

Für den neuen Wagen und dessen laufende Kosten gilt:
Volle Zuordnung zum Unternehmen empfehlenswert, Vorsteuerabzug gesetzlich nur zu 50% möglich, dafür aber keine Besteuerung der Privatnutzung bei der USt.

Ciao!
Nemo