mit einem freund zusammen möchte ich für eine firma die internet-seite gestalten und warten. also werden wir in gewissen abständen rechnungen an diese firma schicken und zahlungseingänge haben.
wir haben keine firma und auch keinen gewerbeschein. den werden wir wohl brauchen, oder?
auf der rechnung wird unser beider name stehen.
wie müssen wir die steuern dafür bezahlen? wir werden uns den rechnungsbetrag teilen, muss dann jeder 8 % steuern abführen?
Ab zum Gewerbeamt und Gewerbeschein beantragen.
Falls ihr weniger als 32000 DM (war es glaub ich, genauer Betrag steht in den Formularen vom Finanzamt, welches ihr nach der Gewerbanmeldung automatisch bekommt) Umsatz habt, könnt ihr als Kleinunternehmer gelten und braucht/dürft keine Umsatzsteuer ausweisen. Dann ist es relativ einfach - bei der Einkommensteuererklärung einfach Anlage G mit einfacher Gewinn/Verlustberechnung abgeben, das wird dann ganz normal beim Einkommen berücksichtigt.
was die beiden hier machen ist eine GbR (gesellschaft bürgerlichen rechts). sie tun sich zur erzielung eines gemeinsamen zwecks zusammen und üben eine gewerbliche tätigkeit aus.
ihr solltet also beide zusammen zum GewA gehen und eine anmeldung ausfüllen (bei GbR füllt jeder gesellschafter eine aus). dann bekommt ihr vom FA einen fragebogen (schon erwähnt).
der kleinunternehmerstatus in punkto umsatzsteuer ist zu empfehlen, was man aus dem geschriebenen schliessen kann… d.h. keine umsatzsteuer ans finanzamt abzuführen, auf den rechnungen darf aber auch KEINE UMSATZSTEUER AUSGEWIESEN werden. auch nicht „incl. 16%“ oder sowas. betrag steht brutto wie netto dar. am besten hinweis drauf auf „kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG“!
nur die gewinn/verlust aufteilung funktioniert etwas anders. für die gbr wird sicherlich dann eine kleine einnahmen-überschuss-rechnung ausreichen, welche per 31.12.xx aufgestellt wird. das ergebnis wird zu je 1/2 den gesellschaftern zur besteuerung zu grunde gelegt.
hierzu muss eine „gesonderte und einheitliche feststellungserklärung“ eingereicht werden. diese teilt den gewinn auf auf beide. die formulare beim FA abholen dann nächstes jahr und bei fragen ggf. von neuem posten (ist nicht schwer).