Rechnungsanschrift

Hallo nochmal,

ein Bekannter, nenne ihn mal Otto F. Müller, behauptete mir gegenüber, dass es wichtig wäre, dass auf seinen Eingangs-Rechnungen „Firma Otto Müller“ steht und nicht etwa Herr Otto Müller", weil das Finanzamt sich sonst weigern könnte, die für sein Gewerbe anzuerkennen. Er ist kein e.K. oder sowas, sondern nur Kleingewerbe-Treibender.

Danke
…Michael

er hat recht!

gruss
winkel

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Hallo,

wobei ich eines nicht verstehe.
Kleinunternehmen sind z.B. 1-Person-Unternehmen. Nun hat der gute Eduard Müller eine Firma, die sich vielleicht „Fleißige Helferlein“ nennt. Also keine GmbH und so. Briefkopf und ausgehende Rechnungen immer schön mit "Fleißige Helferlein, Inh. E. Müller geschrieben. Bei Eingangsrechnungen steht mal nur „Fleißige Helferlein“, mal nur „Eduard Müller“. Ist das nicht egal, solange die Firmenanschrift stimmt? Der Firmenname ist virtuell und unser Müllerchen wird beim FA eh als Müller, Einzelunternehmer geführt. Solange nachweislich die gekauften Sachen als Betriebsausgabe anzuerkennen sind, dürfte es doch keine Probleme geben?

Wie nun?

Gruß
André

Hallo Winkel,

er hat recht!

welche Rechtsgrundlage steht denn dahinter? Ist doch dieselbe Rechtsperson!

Danke
…Michael

welche Rechtsgrundlage steht denn dahinter? Ist doch dieselbe
Rechtsperson!

Hallo!

Mittelbar §4(4)EStG und die Beweislastverteilung zulasten des Steuerpflichtigen.

Wenn jemand offensichtlich Leistungen für das Gewerbe bezieht, gibt es kein Problem. Nur häufig genug kann es dort auch Abgrenzungsprobleme geben, und dann sind derartige Indizien manchmal hilfreich, wenngleich rechtlich trotzdem Otto Müller maßgebend ist.

Natürlich habt ihr Recht: Solange die Firma nicht im Handelsregister steht, gibt´s auch keine. Gebt doch stattdessen einfach den Gewerbezweig an. Z. B. „Otto Müller - Hausmeisterdienst -“

Ciao!
Nemo

Hallo,

wobei ich eines nicht verstehe.
Kleinunternehmen sind z.B. 1-Person-Unternehmen. Nun hat der
gute Eduard Müller eine Firma, die sich vielleicht „Fleißige
Helferlein“ nennt. Also keine GmbH und so. Briefkopf und
ausgehende Rechnungen immer schön mit "Fleißige Helferlein,
Inh. E. Müller geschrieben. Bei Eingangsrechnungen steht mal
nur „Fleißige Helferlein“, mal nur „Eduard Müller“. Ist das
nicht egal, solange die Firmenanschrift stimmt?

Wenn sein Büro die Hausnummer 18 hat und das Privathaus die Nr. 20 dann ja.(bzw. eine komplett andere Adresse)

Der Firmenname

ist virtuell und unser Müllerchen wird beim FA eh als Müller,
Einzelunternehmer geführt. Solange nachweislich die gekauften
Sachen als Betriebsausgabe anzuerkennen sind, dürfte es doch
keine Probleme geben?

Das Problem tauchte eigentlich erst durch so Vereine wie Amway auf, wo ein Haufen von leuten alle Rechnungen wegen der Mwst. erstmal gebucht haben (wurde auch so in „Steuerseminaren“ angeregt) und wenn dann ne Prüfung war, wußte keiner mehr, was nu betrieblich bedingt war und was nicht. Deswegen die Anschrift muss mit dem empfänger übereinstimmen. Also ist der Empfänger der Gewerbebetrieb dann „Firma Meyer“, ist der Empfänger die Privatperson, dann „Max Meyer“.

Also es hat schon Fälle gegeben, daß FA´s diese Rechnungen nicht anerkannt haben, und die Kleinunternehmer dazu verdonnert wurden die Rechnungen neu ausstellen zu lassen.

Also immer die Rechnungen richtig ausstellen lassen.

zur Not geht auch das handschriftliche Nachtragen, der richtigen Anschrift. (heikel, jedenfalls nicht überkleben) Und direkt vermerken wie und wo der Artikel betrieblich verwandt wurde.

gruss
winkel