Hallo,
gehört vielleicht eher zur Politik, ist aber eine Fachfrage.
Als Arbeitnehmer musste ich immer für jedes Frühstück (Mittagessen, Abendessen, …), das mir mein Arbeitgeber (läßt sich bei Dienstreisen ja oft nicht verhindern) bezahlt hat, die „Ersparnis“, die ich zu Hause gehabt hätte versteuern (ich glaube so ist das begründet). Nun speisen Politiker (zumindest im Fernsehen) oft, ohne dafür selbst zu bezahlen (oder doch?). Gilt für die die selbe Regelung wie für Arbeitnehmer?
Zu dem Thema hätte ich noch viele Fragen, gibts dafür irgendwo gesammelte Antorten.
Hoffe auf viele konstruktive Antworten,
Rene
Hallo Rene,
wer sich auf Reisen beköstigt, muß sich den eingesparten Aufwand für die Verpflegung zu Hause anrechnen lassen. Das gilt aber nicht für reine Arbeitsessen, wo Dienstliches im Vordergrund steht und das Essen nur das Ambiente abgibt.
Du hebst auf Politiker ab. Man sollte sich vor kleinkariertem Neid hüten, dessen widerwärtige Züge manche Diskussion trägt, z. B. um die Bonusmeilen. Als wenn wir keine anderen Sorgen hätten! Man kann schlecht hergehen, auf einem Empfang oder einer Dienstbesprechung hinter jeder angebotenen Zigarre, jedem Glas Sekt und jedem Imbiss den geldwerten Vorteil zu vermuten. Du kannst gerne annehmen, daß mancher auf den ganzen Kram gerne verzichten würde und viel lieber zu Hause beim selbst bezahlten Bierchen säße.
Gruß
Wolfgang
Danke,
ich (be-)neide die Politiker in keinster Weise um ihren Job, sonst wäre ich selbst schon mindestens im Gemeinderat (im Ernst!). Mit dem Hinweis werde ich aber meine alten Dienstreiseabrechnungen prüfen, ob da nicht das ein- oder andere „Arbeitsessen“ falsch abgerechnet wurde
da ich als braver Steuerzahler natürlich immer alles angegeben habe und etwas gegen Ungleichbehandlung habe.
Cu Rene