Hallo liebe Experten,
habe folgende Problem(e):
mein Finanzamt korrigiert trotz Urteil des Finanzgerichts nicht mein Steuerkonto (zu meinen Gunsten), nimmt aktuelle Veranlagungen nicht in das Steuerkonto auf, und hat mir in der Vergangenheit z.T. keine Steuerbescheide zugesandt.
Verschiedene Anfragen auf Zusendung der Steuerbescheide und Mitteilung des momentanen Saldos waren vergebens.
Ansicht auf Einsicht in die Steuerakte hat unsereins ja leider auch nicht (wurde abgelehnt, weil man kein Anrecht darauf hat).
Was kann man da tun? Ich würde die Sache gerne gütlich lösen, aber mir fällt nichts mehr ein…
Bin dankbar für jeden Tipp!
Solltest Du glauben, dass nicht sämtliche Zahlungen erfaßt wurden, kannst Du einen sogenannten Abrechnungsbescheid (§218 AO) beantragen.
Wenn Du mit dessen Inhalt/ Ergebnis nicht einverstanden bist, kannst Du dagegen immerhin noch Einspruch einlegen, was sonst nicht möglich wäre. Aber wie gesagt: Das gilt nur für Zahlungs-/ Erfüllungs-Streitigkeiten („Ist“), nicht für die Festsetzung von Steuern („Soll“).
Was Du vorträgst, verwirrt. Was willst Du denn genau?
ich glaube der gutste hat bescheide die vorläufig sind in bezug auf eine einkunftsart wegen anhängiger musterverfahren. das würde ich rauslesen.
im übrigen kann man bei solch komplexen abgabenrechtlichen geschichten immer nur auf einen fachmann verweisen, der mit einem blick in den ordner sagt wo es langgeht. stochern im nebel bringt nur ärger…
Hallo,
letztenendes möchte ich gerne wissen, ob das Finanzamt mir was schuldet oder ich ihm. Aber die Kontoauszüge sind dermaßen dubios mit zig Zu- und Abbuchungen, dass man kaum mehr durchsteigt.
Gibt es vielleicht ein gutes Buch, wo solche Sachen erklärt sind?
Daanke!
S. Sieben
letztenendes möchte ich gerne wissen, ob das Finanzamt mir was
schuldet oder ich ihm.
=> Schon klar, nur wird Dir diese Frage weder ein Steuerberater noch irgendeine andere Person beantworten können, wenn Du keine weiteren Angaben machst. Denn so einfach ist es nunmal nicht…
=> Fachliteratur gibt es zu Hauf, aber dort gilt dasselbe.