Hi,
Danke für Deine Bemühungen, wir kommen dem Kern auch immer
näher…
Das will ich doch hoffen.
Mein Beispiel war bewußt so gewählt, dass die Zweitwohnung
bereits innerhalb der ersten drei Monate bezogen wurde.
Ich habe die Fundstelle R43(11)S.3,4 LStR so interpretiert,
dass ausnahmslos mit Bezug der Zweitwohnung die 2-Jahres-Frist
für den dHH beginnt. Nur bin ich mir dessen nicht sicher.
Doch alle Fundstellen sagen das auch.
Letztlich bedeutet dies nämlich auch, dass die Miete einer
Zweitwohnung niemals als Übernachtungskosten im Rahmen einer
Dienstreise, sondern generell nur im Rahmen des dHH abgezogen
werden kann.
Ja, ich habe auch in einem Manuskript gelesen, dass es eine Dienstreise ist, so lange es nicht als doppelter Haushalt aufgefasst werden muss. Ich interpretiere das, dass das eine Gestaltungsfrage bzw. eine Darstellungsfrage ist.
Wenn aber gemäß H43(1-5) „Zweitwohnung“ LStH bereits ein
Hotelzimmer als Zweitwohnung angesehen werden kann, frage ich
mich, wann (außer in Pendlerfällen) überhaupt noch eine
Dienstreise der dHH vorangehen kann (vgl. R43(1)LStR). Ich
kann mir nicht vorstellen, dass diese Regelung derart ins
Leere läuft!
Ja, diese Regelung passt nicht ganz ins Bild. Ich denke mir, es kommt darauf an, wie man den Sachverhalt darstellt. Ein Beispiel im Lehrbuch Lohnsteuer vom Erich Fleischer Verlag war so konstruiert: Erst Dienstreise durch Pendeln, dann sind die Strapazen zu viel und er nimmt sich eine Wohnung. So lässt sich auch eine Dienstreise mit Hotelzimmer und anschließend Wohnungsbezug schlüssig erklären.
Übrigens habe ich heute in den beiden Lehrbüchern Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer des Erich Fleischer Verlags nachgesehen (Auflage 2000). Beide haben die gleiche Auffassung wie der Kommentar Schmidt.
Übersehen haben wir beide bisher Abschn R 43 Abs. 8 S. 2 LStHandbuch. Danach wird eine Dienstreise auf die nachgelagerte doppelte Haushaltsführung bzgl. des 3Monatszeitraums angerechnet.
Damit ist mein Weltbild wiederhergestellt, denn es gibt immer nur 3 Monate Mehraufwand für Verpflegung.
Alles klar jetzt? Oder noch einen Haken?
Viele Grüße
Cirwalda
Hast Du evtl. beim Blättern diesen mutmaßlichen Vorrang der
doppelten Haushaltsführung ab Zweitwohnungsbezug sonst noch
irgendwo bestätigt gefunden? Danke!
Ciao!
Nemo