Spekulationsfrist für Immobilieneigentümer

Hallo,

Ich bin seit 27.06.1995 zur Hälfte an einer Immobilie in Thüringen beteiligt (nicht selbst genutzt, sondern vermietet).

Nun würde ich eventuell die andere Hälfte meines Partners mit übernehmen.

Meine Frage: Fängt dann die 10-jährige Spekulationsfrist für Immobilien wieder von vorne an?

Danke,
Markus

Hi Markus,

ganz einfach: ja !!!

Auch der Kauf eines Miteigentumanteils zählt als Anschaffung, allerdings nur für den dazu erworbenen Anteil.

Gruß

Peter