Hallo ihr Profis in einem mir auf ewig verschlossenem Gebiet!
Habe letztes Jahr Einkommen als Arbeitnehmer und Nebeneinkommen als Freiberufler und aus Vermietung unserer Einliegerwohnung.
Frage: Kann ich aus den Kosten für Erhaltung etc. der ELW die Vorsteuer geltend machen, die dann den Gewinn aus der freiber. Tätigkeit schmälern würde, oder hat das eine nichts mit dem anderen zu tun?
Danke im voraus für eure Antwort(en)!
Frage: Kann ich aus den Kosten für Erhaltung etc. der ELW die
Vorsteuer geltend machen, die dann den Gewinn aus der freiber.
Tätigkeit schmälern würde, oder hat das eine nichts mit dem
anderen zu tun?
Hallo Norbert,
Vorsteuer und Einkommensteuer sind verschiedene Paar Stiefel. Ein Ust-Guthaben mindert nicht Deine Einkommensteuer. Die Vorsteuer auf Ausgaben zur Erhaltung des nicht selbst genutzten Wohnraums kannst Du natürlich trotzdem geltend machen und separat davon den gesamten Erhaltungsaufwand, der Dein zu versteuerndes Einkommen mindert.
Nur direkt geht die Aufrechnung zwischen diesen Steuerarten nicht. Es sind ja auch getrennte Steuererklärungen, eben eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung.
Gruß
Wolfgang
Hi,
Habe letztes Jahr Einkommen als Arbeitnehmer
also Anlage N Lohn eintragen und Rückseite dazugehörige Werbungskosten
und
Nebeneinkommen als Freiberufler
auf extra Blatt Einnahmen abzüglich dazugehörige Betriebsausgaben (Einnahmeüberschussrechnung)
und aus Vermietung unserer
Einliegerwohnung.
Anlage V Vorderseite Einnahmen aus Einliegerwohnung und Rückseite anteilige Kosten, die damit im Zusammenhang stehen.
Frage: Kann ich aus den Kosten für Erhaltung etc. der ELW die
Vorsteuer geltend machen, die dann den Gewinn aus der freiber.
Tätigkeit schmälern würde, oder hat das eine nichts mit dem
anderen zu tun?
Die Ergebnisse der drei obigen Berechnungen werden zusammengerechnet. Dadurch wirkt sich ein Verlust aus der Vermietung steuerlich auf die anderen beiden Einkunftsarten aus.
Vorsteuer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und hat damit überhaupt nichts zu tun.
Ich empfehle, bei derartigen Konstellationen das erste Jahr vom Steuerberater machen zu lassen. Für die Jahre danach kann man dann entscheiden, ob man es sich selbst zutraut, oder ob man weiterhin den Service wünscht.
Viele Grüße
Cirwalda
Danke für die Antworten, das war mir soweit alles klar. Hab mich offenbar unklar ausgedrückt. Mal ein Beispiel:
Einkommen als Selbständiger: 1160 DM, also 160DM Umsatzsteuer
Einkommen aus Vermietung: 1200 DM, keine Umsatzsteuer (oder?)
Erhaltungsaufwendungen für Arbeitszimmer, belegt durch Rechnungen anderer Unternehmen: 116 DM (lassen wir mal die 2400 DM-Regelung außer Acht), darin enthalten 16 DM UST
Erhaltungsaufwendungen für vermietete Wohnung: 232 DM, darin enthalten 32 DM UST.
Kann ich jetzt in der UST-Erklärung bei Zeile 82 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) nur die 16 DM in Abzug bringen, weil nur die mit der selbständigen Tätigkeit zu tun haben, oder zusätzlich noch die 32 DM?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nur arbeitszimmeranteil! gruss & owT!
Kann ich jetzt in der UST-Erklärung bei Zeile 82
(Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) nur
die 16 DM in Abzug bringen, weil nur die mit der selbständigen
Tätigkeit zu tun haben, oder zusätzlich noch die 32 DM?
nur 16!!!