Hallo Fachexperten,
was passiert bei Umzug/Ummeldung mit meinem zuständigen Finanzamt? Werden alle Unterlagen postwendend zum neuen Finanzamt überstellt, ist also dann für einen Einspruch mein neues Finanzamt zuständig?
Oder bleibt immer das Finanzamt für das jeweilige Jahr zuständig, das die Steuerkarte für das Jahr ausgestellt hat?
Kann es bei einem finanzgerichtlichen Verfahren ungünstig sein, dann evtl. 2 Finanzämter als „Gegner“ zu haben?
Danke!
Sönnchen
Hi,
was passiert bei Umzug/Ummeldung mit meinem zuständigen
Finanzamt?
Wechsel der Zuständigkeit
Werden alle Unterlagen postwendend zum neuen
Finanzamt überstellt,
sobald es davon erfährt
ist also dann für einen Einspruch mein
neues Finanzamt zuständig?
ja
Oder bleibt immer das Finanzamt für das jeweilige Jahr
zuständig, das die Steuerkarte für das Jahr ausgestellt hat?
nein, aber Klageverfahren bleiben beim alten Finanzamt und alten Finanzgericht
Kann es bei einem finanzgerichtlichen Verfahren ungünstig
sein, dann evtl. 2 Finanzämter als „Gegner“ zu haben?
Warum denn? Manchmal ist es auch von Vorteil, wenn ein neuer Sachbearbeiter den Fall nochmals anschaut. Gerade wenn die Emotionen zwischen Sachbearbeiter/Bürger beim alten Amt die sachliche Diskussion überlagerten.
Viele Grüße
Cirwalda
Hallo,
danke für die Antwort. Das hilft schonmal.
Eine Frage noch zum finanzgerichtlichen Verfahren:
Kann nicht theoretisch der erste Sachbearbeiter vom alten Finanzamt vor dem Finanzgericht als Zeuge auftreten und Dinge bezeugen, die nicht wahr sind?
Viele Grüße
Sönnchen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Eine Frage noch zum finanzgerichtlichen Verfahren:
Kann nicht theoretisch der erste Sachbearbeiter vom alten
Finanzamt vor dem Finanzgericht als Zeuge auftreten und Dinge
bezeugen, die nicht wahr sind?
Grundsätzlich ja, aber das ist absolut unüblich - so viel Aufwand, um was handelt es sich denn. Millionenschwere Steuerhinterziehung???
Jetzt bin ich schon etwas neugierig. Um was handelt es sich?
Ich würde den Finanzamtswechsel als gute Gelegenheit finden, eine neue sachliche Basis für das Verhältnis zum neuen Amt zu suchen. Es kommt auch viel darauf an, was man selbst erwartet und wie man sich verhält. Die sind auch nur Menschen…
Viele Grüße
Cirwalda
hi,
was cirwalda sagt ist schon richtig. ich habe sogar schon die erfahrungen gemacht, das erkenntnisse im rahmen der aktenübergabe verschwanden und somit der korrekturbescheid noch besser ausfiel als durch den rechtsbehelf gewollt…
ist eine verzwickte sache mit verböserung & vorbehalt der nachprüfung gewesen, das würde zu weit führen hier. aber im grunde ist es schon meist von vorteil.
ggf. kannst du ja erfahrungen einholen, wie die im neuen FA so sind. vielleicht lohnt es sich auch, erst die beendigung des aussergerichtlichen verfahrens zu beantragen um danach die akten zu übergeben.
gruss vom
showbee
Danke - für die Antworten!
Hallo,
danke, jetzt bin ich beruhigter…
Es handelt sich nicht um Steuerhinterziehung - eher um das Gegenteil, dass ich nicht an mein Geld komme.
Grüßle
Sönnchen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]