Absetzbarkeit PC

Das Finanzamt will meinen neuen PC nicht als beruflich genutzt, und damit absetzbar, anerkennen.

Bei meinem alten PC hatten sie dies problemlos getan.

Weiß jemand welche Kriterien für eine Anerkennung gelten?

Tatsächlich ist es so, daß ich das Gerät sowohl privat als auch beruflich nutze. Gibt es Grenzwerte für den Anteil „private Nutzung“?

Im übrigen ist es so, daß für meine privaten Zwec´ke mein alter PC noch lange ausgereicht hätte. Aus privaten Motiven wäre ich nie auf die Idee gekommen, mir einen neuen High-End PC für über DM 7.000,- zu kaufen. Da hät’s mir mein alter Pentium 166 noch lange getan. Spielt dies bei der Entscheidung des FA eine Rolle.

Gruß
Werner

Hallo Werner,

ein Computer kann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn er fast ausschließlich beruflichen Zwecken dient.

Eine Mitbenutzung zu privaten Zwecken ist dabei schädlich, wenn die privaten Zwecke nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Für die Entscheidung des Finanzamtes, kommt es aber vor allem darauf an, was Du für einen Beruf ausübst und ob dafür ein PC gebraucht wird.

Andre

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Hallo Werner

schließe mich den Ausführungen von Andre an. Wenn Du selbstständig bist, dürften die vom Finanzamt eigentlich keinen Ärger machen. Egal was du selbsständig machst, du brauchst ihn mindestens für die Buchführung.
Bei Angestellten könnte eine Bestätigung vom Arbeitgeber helfen.

Schädlich ist auf jeden Fall, wenn Du irgendwelches Multimedia-Zubehör auf der Rechnung hast, wie Boxen, Soundkarte, Joystick. Dann unterstellen die automatisch, daß der PC just for fun ist. In dem Fall unbedingt eine getrennte Rechnung austellen lassen (geht vielleicht noch nachträglich) und nur die ohne Multimedia einreichen.

tschüß, Rüdiger