Hallo!
Ich habe mich bereits intensiv mit folgendem Problem auseinandergesetzt, habe aber noch keine „neuzeitliche“ Rechtsprechung zum Thema gefunden.
Einfaches Beispiel:
A verkauft ein Grundstück im Betriebsvermögen
(Wert 500.000EUR; Buchwert 150.000EUR)
an
B für 400.000EUR bei gleichzeitiger Bestellung eines lebenslangen Vorbehaltsnießbrauchs im Wert von 100.000EUR.
B nutzt es auf absehbare Zeit nicht zur Einkunftserzielung.
Frage:
Wie bucht A (vereinfacht) den Grundstücksverkauf und die AfA?
[Die Höhe der AfA ist durch BMF-Schreiben auf die AK/HK des Gebäudes bei A beschränkt und soll nicht das Problem sein.]
Variante a)
- Bank 400’ an Grst. 150’ + Buchgewinn 250’
- AfA … an Aufwandseinlage
Variante b)
- Bank 400’ + Nutzungsrecht 100’ an Grst. 150’ + Buchgewinn 350’
- AfA … an Kapital/Aufwandseinlage
- Kapital/Aufwandsentnahme … an Nutzungsrecht
=> Da gemäß Rz.40 Nießbrauch-Erlaß 1998 die Einräumung des Nießbrauchs keine Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks ist, wird nur der belastete „Rest“ übertragen. Demnach besteht der Anschaffungspreis der B i. H. v. 400’.
Wenn die Gegenleistung der B nur angemessene 400’ beträgt, ist dies der Veräußerungspreis, selbst wenn das Grundstück ohne den Nießbrauch 500’ Wert ist. Da ein entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht Nießbrauch nicht vorliegt, entscheide ich mich für Lösung (a).
=> Was meint ihr (und vor allem: warum)?
Ciao!
Nemo
